Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Bürgervorsteher Sela führt aus, dass Bürgermeisterin Dr.Batscheider bereits unter TOP 1 berichtet hat, dass zu TOP 19 eine Tischvorlage (siehe Anlage 1) verteilt wurde, mit der die Verwaltung eine Vertagung des Satzungsbeschlusses zum B-plan Nr. 74 vorschlägt, da der vom Bau- und Planungsausschuss geforderte städtebauliche Vertrag noch nicht in den Gremien des Landkreises Göttingen beraten werden konnte.
Bürgermeisterin Dr. Batscheider berichtet weiterhin, dass der Inhalt des städtebaulichen Vertrages eine dauerhafte touristische Nutzung im B-plan Nr. 74 festschreiben soll. Dazu müsse eine Eintragung der Grunddienstbarkeit und der Baulast in das Grundbuch vorgenommen werden. Der im Bau- und Planungsausschuss am 13.6.2013 zur Beratung vorgelegte städtebauliche Vertrag wurde dem Landkreis Göttingen als Entwurf zugeleitet. Dieser Vertrag konnte bis zur heutigen Sitzung nicht zustande kommen, da die politischen Gremien des Grundstückseigentümers den Vertrag erst in ihrer nächsten Sitzung des Kreisausschusses am 28.8.2013 beraten können. Aus diesem Grunde kann in der heutigen Sitzung noch nicht über den Satzungsbeschluss B-plan Nr. 74 abgestimmt werden, aber der Abwägungsbeschluss und das Vorberatungsergebnis des Bau- und Planungsausschusses vom 13.6.2013 sollte die Stadtverordnetenversammlung befürwortend zur Kenntnis nehmen.
Bürgerbeteiligung: Keine
Diskussion: keine
Beschluss: 1. Die Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage VO/0948/13-1 (Satzungsbeschluss) wird in die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2013 vertagt.
2. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Abwägungsvorschlag über die während der eingeschränkten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wie er sich aus der Anlage zu VO/0948/13-1 ergibt sowie das Vorberatungsergebnis des Bau- und Planungsausschusses vom 13.06.2013 zur Kenntnis.
3. Die Stadtverordnetenversammlung beabsichtigt, am 29.08. 2013 über die VO/ 0948/13-1 positiv zu entscheiden, sofern bis dahin eine schriftliche Zustimmung zur Unterzeichung des städtebaulichen Vertrages zur Eintragung der Grunddienstbarkeit und der Baulast durch den derzeitigen Grundstückseigentümer vorliegt.
Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen
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