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Auszug - Bebauungsplan Nr. 74 (ehem. Landschulheim des Landkreises Göttingen), hier: Satzungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 13.06.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:30 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/0948/13-1 Bebauungsplan Nr. 74 (ehem. Landschulheim des Landkreises Göttingen),
hier: Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr BrodowskiAktenzeichen:3-610-15/77
  Bezüglich:
VO/0948/13
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Bericht:

Frau Teske erklärt, dass die eingeschränkte Beteiligung durchgeführt wurde und dass die in diesem Rahmen eingegangenen Bedenken und Anregungen im Rahmen des Satzungsbeschlusses abzuwägen sind. Sie erläutert die wesentlichen Punkte der Stellungnahmen sowie die zugehörigen Abwägungsvorschläge anhand einer Präsentation. Sofern in einer Stellungnahme lediglich auf Argumente einer bereits abgewogenen Stellungnahme zurückgegriffen wird oder diese wiederholt werden, wird auch in der Abwägung lediglich auf die bereits erfolgte Abwägung verwiesen. Anschließend erläutert Frau Teske die in der Planung vorgenommenen Änderungen anhand einer PowerPoint-Präsentation (siehe Anlage).

 

Herr Pohl hält die vom NABU vorgebrachten Argumente für nicht nachvollziehbar. Auch die Kritik an der durchgeführten Bürgerbeteiligung sei nicht gerechtfertigt.

 

Frau G. Kruck kritisiert die Anwendung des beschleunigten Verfahrens, da die Bevölkerung dadurch erstmalig in der öffentlichen Auslegung die Möglichkeit hatte, sich zu beteiligen. Außerdem kritisiert sie die Auswahl des Investors durch die Stadt Neustadt, da ein anderer Investor bereit gewesen sei, lediglich 2½-geschossig zu bauen.

 

Auch Frau Bomke fragt, weshalb ein Investor, der bereit gewesen sei, lediglich 2½-geschossig zu bauen und die Grünfläche zu erhalten, nicht berücksichtigt worden sei. Die Art und Weise, wie in der letzten Sitzung des Bauausschusses am 23.05.2013 mit den Bedenken der Bürger umgegangen worden sei, habe die Bürger nicht ermuntert, sich zu beteiligen bzw. heute wieder zu erscheinen.

 

Frau Disselhoff ergänzt, dass man sich bei einem solchen Umgang nicht über die Politikverdrossenheit der Bürgerinnen und Bürger wundern müsse.

 

Frau Weise antwortet, dass die Auswahl der Investoren nicht durch die Stadt Neustadt in Holstein sondern durch den Grundstückseigentümer erfolgt sei. Die Auswahl erfolgte aufgrund der Erfüllung der im Aufstellungsbeschluss formulierten Planungsziele. Diejenigen Investoren, die eine 2½-geschossige Bebauung geplant hätten, seien nicht ausgewählt worden, da sie lediglich eine reine Wohnbebauung realisieren wollten, was den Planungszielen nicht entspricht.

 

Herr Metzker zitiert aus den Protokollen, die ihm von der Verwaltung zugestellt worden waren. Er bemängelt, dass in vielen Sitzungen (z.B. des Ortsbeirates Pelzerhaken) dieses Thema lediglich in den Mitteilungen der Verwaltung genannt worden sei, dies sei keine echte Bürgerbeteiligung. Daher sei die Aussage der Verwaltung, dass es „acht öffentliche Termine mit Bürgerbeteiligung“ gegeben habe, falsch.

 

Frau Dr. Batscheider entgegnet, dass es sich bei den Protokollen um Ergebnisprotokolle handele, welche die lebendigen Diskussionen in den Ortsbeiräten nur zusammenfassend wiedergeben können. Die Möglichkeit, Fragen zu den Themen zu stellen, über welche die Verwaltung berichtet habe, sei lange Zeit von den Bürgern nicht genutzt worden.

 

Frau Clarus ergänzt, dass alle Sitzungen, in denen der B-Plan Nr. 74 beraten worden sei, öffentlich gewesen seien. Nichts sei in „geheimer Sitzung“ beraten oder beschlossen worden. Von der Planung persönlich Betroffene sollten als solche auftreten und nicht versuchen, die Pelzerhakener Bürgerinnen und Bürger in Befürworter und Gegner zu spalten.

 

Herr Metzker bezweifelt, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes die Errichtung eines Hotels ermöglichen. Dies werde lediglich vorgetäuscht, um sich nicht eingestehen zu müssen, dass die Planungsziele nicht erreicht wurden. Bei dem Bebauungsplan handele es sich nicht um eine Angebotsplanung, sondern um die Festschreibung der von einem einzigen Investor geplanten Bebauung.

 

Frau Bomke erklärt, dass es sich bei der Planung um eine verkappte Wohnnutzung handele und Frau Disselhoff befürchtet, dass die festgesetzte Fremdenbeherbergung rechtlich nicht gesichert werden könne.

 

Herr Weber entgegnet, dass das Planungsziel Fremdenbeherbergung noch heute Abend in einem gesonderten TOP besprochen und gesichert werde.

 

Frau Peter (Pelzerhaken) begrüßt die Planung, damit es am Strand endlich vorwärts geht.

 

Herr Brodowski stellt fest, dass alle Argumente für und gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes vorgebracht wurden und dass die Argumente bei Gegnern und Befürwortern nicht besser werden. Daher verliest er den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.

 

Beschluss:

Beschluss:

1.              Die während der eingeschränkten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, das sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

              Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.              Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 74 für das Gebiet des ehem. Landschulheimes des Landkreises Göttingen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3.              Die Begründung wird gebilligt.

 

4.              Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

5.              Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den F-Plan zu berichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 8              Ablehnung: 1              Enthaltung: 0

 

Im Anschluss folgen verschiedene Wortmeldungen zu dem TOP

„Verschiedenes und Anfragen“, der nicht auf der Tagesordnung war

 

Frau Weise kündigt an, dass am 27.06.2013 im Haus des Gastes in Pelzerhaken eine Anliegerversammlung zum Thema „Ausbau der Wiesenstraße“ durchgeführt werden soll.

 

Auf die Frage von Herrn Rausch nach einem Ausbau des Uferwanderweges vor dem Campingplatz Hoff antwortet Frau Weise, dass im Rahmen der Aufstellung des B-Planes Nr. 81 beschlossen worden war, hier keinen Grünstreifen anzulegen; daher werde es auch im Bereich des Wanderweges keine Änderung geben.

 

Herr Rausch weist darauf hin, dass sich am Strand vor dem Campingplatz Heim Seegras angesammelt hat.

 

Herr Rausch bittet zu prüfen, ob die Ampelanlage an der Kreuzung des Sandberger Weges/  Rackersberg für die Dauer der Baumaßnahmen abgeschaltet werden könne.

 

Herr Dr. Dalke weist darauf hin, dass es in Pelzerhaken besonders starke Verunreinigungen durch Hundekot gebe und schlägt vor, mehr Papierkörbe für die Fiffi-Tüten aufzustellen, z.B. Am Timpenbarg.

 

Herr Brodowski empfiehlt, auch am Marktplatz mehr Papierkörbe aufzustellen.

 

Herr Morgenroth erinnert daran, dass im Schaarweg im letzten Jahr ein Wasserrohrbruch stattgefunden habe und weist darauf hin, dass jetzt neue Schäden an der Trinkwasserleitung gegenüber dem Grundstück Schaarweg Nr. 4 zu befürchten seien.

 

Herr Morgenroth erinnert außerdem daran, dass die Planung des Hochwasserschutzes für Pelzerhaken aus finanziellen Gründen z.Zt. nicht fortgesetzt wird. Er fragt 1. nach der Höhe der bisherigen Planungskosten und 2. danach, wann die Stadt die Planungen wieder aufnehmen wolle.

Frau Weise führt aus, dass diese Fragen im nächsten Umwelt- und Verkehrsausschuss beantwortet werden.

 

Herr Weber bittet die Verwaltung, den Knick an dem Weg zwischen dem Grundstück von Dr. Heuvels und dem Uferwanderweg besser zu schützen und gegen die missbräuchliche Nutzung vorzugehen.

 

Frau Weise sagt zu, dass Herr Weber hierauf eine schriftliche Antwort bekommt.

 

Frau Disselhoff schlägt vor, am Sandberger Weg eine Linksabbiegespur für die Einfahrt in den Rackersberg einzurichten.

 

Herr Weber weist darauf hin, dass dies ein Thema für den Verkehrsausschuss sei.

 

Um 21:10 Uhr unterbricht Herr Brodowski die Sitzung.

 

Nach einer 10-minütigen Sitzungsunterbrechung eröffnet Herr Brodowski den nichtöffentlichen Teil der Sitzung und begrüßt Herrn Engelmann von der Firma Otto Wulff (Hamburg).

 

Frau Weise erinnert daran, dass der Ausschuss in seiner Sitzung am 23.05.2013 die Verwaltung um Prüfung gebeten hat, wie die Vermietung an einen ständig wechselnden Nutzerkreis durch eine Grunddienstbarkeit gesichert werden kann.

 

Herr Engelmann bestätigt, dass seitens der Firma Otto Wulff keine Bedenken gegen die Eintragung einer entsprechenden Grunddienstbarkeit in die Grundbücher bestünden, zumal dies den Nutzungsabsichten der Firma Otto Wulff entspreche. Um diese Nutzung auch für Rechtsnachfolger zu sichern, sei eine entsprechende Grundbucheintragung die beste Möglichkeit. Da der Firma Otto Wulff das Grundstück jedoch noch nicht gehöre, könne in deren Grundbuch z.Zt. noch nichts eingetragen werden, es müsse also in das Grundbuch des Landkreises Göttingen eingetragen werden.

 

Frau Weise erklärt, dass der Satzungsbeschluss für den 20.06.2013 vorgesehen sei, jedoch nicht vor Eintragung der Grunddienstbarkeit gefasst werden könne, dies sei erst nach dem 29.08.2013 der Fall. Die Firma Wulff kaufe das Grundstück erst nach dem Satzungsbeschluss.

 

Um 21:40 Uhr verlässt Herr Engelmann vorübergehend den Sitzungssaal, um eine unbeeinflusste Diskussion im Ausschuss zu ermöglichen.

 

Frau Weise erläutert das Ergebnis des Prüfauftrages. Im Ergebnis empfiehlt sie die Eintragung einer Baulast und einer Grunddienstbarkeit nach § 1090 BGB auf dem Flurstück 42/29 zu Gunsten der Stadt Neustadt in Holstein durch den Landkreis Göttingen vor Satzungsbeschluss.

Nach kurzer Diskussion über die von Frau Weise vorgeschlagene Empfehlung verliest Herr Brodowski den Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 9              Ablehnung: 0              Enthaltung: 0             

 

Beschluss:

Der BauPA stimmt dem Vertragsentwurf vom 09.06.2013 (siehe Anlage) inhaltlich zu. Sollten sich aus den noch ausstehenden Verhandlungen mit dem Landkreis Göttingen wesentliche Änderungen ergeben, ist der BauPA am 15.08.2013 erneut damit zu befassen.

 

Herr Engelmann betritt um 22:10 Uhr wieder den Sitzungssaal. Frau Weise teilt ihm die Beschlussempfehlung des Ausschusses mit.

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Punkt 2 13-06-13 BA B-74 (2695 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich 13-06-10 städteb Vertrag B-74 (91 KB) PDF-Dokument (121 KB)