Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Weitergewährung des Zuschusses für die Kreismusikschule  

 
 
Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 01.09.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:32 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/3433/25-1 Weitergewährung des Zuschusses für die Kreismusikschule
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Bezüglich:
VO/3433/25
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Gittner, Marie

 

Frau Spiegel erläutert, dass es sich um einen relativ kleinen Betrag im Haushalt handle. Der genaue Bericht sei der Vorlage zu entnehmen.

 

Herr Fenner berichtet, dass es sich bei dem alten Vertrag um einen sehr alten aus den 70er Jahren handle. Dieser wurde zum 31.12.2026 gekündigt.

Die Kreismusikschule habe damals übernommen, was an den Schulungsorten vorhanden war. Die Kosten werden anteilig von allen Kommunen, die Schüler und Schülerinnen in der Kreismusikschule haben, getragen. Ein großes Defizit verbleibt trotzdem bei der Kulturstiftung und somit auch beim Kreis Ostholstein. Neustadt in Holstein habe eine Sonderrolle, da die Stadt auch Standort für die Kreismusikschule sei und Räume kostenfrei genutzt werden könnten. Nach einem gemeinsamen Gespräch mit dem Landrat, der Kulturstiftung, Frau Spiegel, Herrn Spieckermann und Herrn Fenner werde vorgeschlagen, den Zuschuss fortzusetzen und eine neue Vereinbarung mit der Stiftung auszuhandeln.

 

Frau Spiegel betont, dass sie als Stadt darauf hingewiesen habe, dass die Kreismusikschule die Räume kostenlos nutzen dürfe. Dies stelle einen Geldwert dar.

 

Herr Stein merkt an, dass das Thema bereits zum dritten Mal aufkomme. Die Stadt könne nicht für alles finanziell aufkommen. Damals wurde beschlossen, dass der Kreis die Differenz bezahle, den die Kommunen nicht zahlen. Er fragt, ob das noch immer der Fall sei.

 

Herr Fenner erklärt, dass den Ausfall der Stadt der Kreis auffangen würde. Allerdings würde man aus dem Solidarprinzip der Finanzierung ausscheren. Die Kulturstiftung gäbe Gelder in die Stadtbücherei und für Veranstaltungen der Stadt Neustadt in Holstein. Dies sei bei einer Einbehaltung des Zuschusses zu bedenken.

 


Beschluss:

Die Kostenbeteiligung der Stadt Neustadt in Holstein an der Kreismusikschule Ostholstein soll über den 31.12.2026 hinaus fortgeführt werden.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die hierfür erforderlichen Schritte mit der Kulturstiftung des Kreises Ostholstein abzustimmen und eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig