Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Im letzten Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten am 16.09.2025 wurde beschlossen, den jährlichen Zuschuss in Höhe von 3.000 € an die Kreismusikschule zu streichen.
Die Verwaltung hat festgestellt, dass der Zuschuss auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Stadt Neustadt in Holstein und der Kulturstiftung des Kreises Ostholstein gezahlt wird. Sofern der Zuschuss gestrichen werden soll, muss die Vereinbarung gekündigt werden.
Die ursprüngliche Vereinbarung, abgeschlossen am 01.04.1977, sieht zum Stichtag 31.10. eines Jahres einen jährlichen Zuschuss pro unterrichteten Schüler in Höhe von 25 DM vor (§ 3, Satz 3). In einem Nachtragsdokument wurde der Zuschuss pro Kind auf 40,90 € festgelegt. Für das Jahr 2024 wurden zum Stichtag 82 Schüler, die in Neustadt in Holstein wohnen, beschult, sodass sich daraus eine Gesamtsumme von 3.353,80 € ergab. Der tatsächliche Zuschuss liegt damit höher als der Ansatz.
Die vereinbarte Kündigungsfrist beträgt 12 Monate zum Jahresende, sodass das Vereinbarungsende bei Kündigung bis Ende des Jahres 2025, demnach der 31.12.2026 wäre. Beschlussvorschlag:Die Vereinbarung zwischen der Stadt Neustadt in Holstein und der Kulturstiftung des Kreises Ostholstein wird zum 31.12.2026 gekündigt. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Vereinbarung zwischen der Stiftung der Kultur und der Erwachsenenbildung und der Stadt Neustadt in Holstein vom 01.04.1977
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