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Vorlage - VO/3433/25-1  

 
 
Betreff: Weitergewährung des Zuschusses für die Kreismusikschule
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Bezüglich:
VO/3433/25
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Gittner, Marie
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Entscheidung
01.09.2026 
Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten      

Sachverhalt:

Im Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten wurde am 16.09.2025 beschlossen, den Zuschuss der Stadt Neustadt in Holstein zur Finanzierung der Kreismusikschule Ostholstein in Höhe von rund 3.000 €hrlich aufgrund der angespannten Haushaltslage zu streichen.

 

Der Zuschuss wird auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Stadt Neustadt in Holstein und der Kulturstiftung des Kreises Ostholstein gewährt. In Umsetzung des Beschlusses wurde die Vereinbarung am 29.10.2025 fristgerecht zum 31.12.2026 gekündigt.

 

Am 12.05.2026 fand auf Bitten des Landrates ein Gespräch zu diesem Thema statt.

Teilnehmende waren Herr Gaarz, Frau Sierks-Pfaff, Geschäftsführerin der Kulturstiftung, Herr Böhm als Leiter der Musikschule sowie für die Stadt Neustadt in Holstein Herr Spieckermann, Frau Spiegel und Herr Fenner.

 

Im Rahmen des Gesprächs wurde vereinbart, die Kostenbeteiligung der Stadt Neustadt in Holstein an der Kreismusikschule Ostholstein erneut im Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten zu beraten.

 

Die anliegende Stellungnahme der Kulturstiftung zeigt u.a. weitere Hintergründe zu Historie und der Finanzierung der Kreismusikschule auf. Dem Schreiben ist beispielsweise zu entnehmen, dass sich alle ostholsteinischen Gemeinden, deren Einwohnerinnen und Einwohner die Kreismusikschule nutzen, mit einem derzeitigen Kostenbeitrag von lediglich rund 41 € je Schülerin bzw. Schüler an deren Finanzierung beteiligen. Der seit vielen Jahren unveränderte Kostenbeitrag wurde trotz der stetig gestiegenen Personal- und Betriebskosten bislang nicht angepasst und müsste unter Berücksichtigung dieser Kostenentwicklung inzwischen normalerweise deutlich höher ausfallen.

 

Unter diesem Gesichtspunkt und auch unter Berücksichtigung der sonstigen Zuschüssen, die die Kulturstiftung auch an die Stadt Neustadt in Holstein zahlt, schlägt die Verwaltung vor, die Kostenbeteiligung an der Kreismusikschule fortzusetzen.


Beschlussvorschlag:

Die Kostenbeteiligung der Stadt Neustadt in Holstein an der Kreismusikschule Ostholstein soll über den 31.12.2026 hinaus fortgeführt werden.

Die rgermeister wird beauftragt, die hierfür erforderlichen Schritte mit der Kulturstiftung des Kreises Ostholstein abzustimmen und eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

  bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

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Anlage/n:

- Stellungnahme Kulturstiftung

- Positionspapier DStGB

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich Stellungnahme Kulturstiftung.pdf (214 KB)      
Anlage 1 2 öffentlich Positionspapier_DStGB_MusikschulenländlicherRaum.pdf (707 KB)      
Stammbaum:
VO/3433/25   Kündigung der Vereinbarung zwischen der Stiftung der Kultur und der Erwachsenenbildung (Kreismusikschule) und der Stadt Neustadt in Holstein zum 31.12.2026   2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten   Vorlage öffentlich
VO/3433/25-1   Weitergewährung des Zuschusses für die Kreismusikschule   2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten   Vorlage öffentlich