Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Herr Cremer übergibt das Wort an Frau Heß. Frau Heß erläutert den Sachverhalt.
Herr Block möchte wissen, weshalb die Untere Bauaufsichtsbehörde so lange für die Entscheidung benötigt habe, die Freifläche nicht in den Bauantrag der Wasserrettungsstation zu integrieren. Frau Heß mutmaßt, dass die Untere Bauaufsichtsbehörde zu viel Arbeit zu erledigen habe, um, auch wenn es sich um städtische Bauprojekte handelt, eine zeitnahe und fachlich begründete Entscheidung zu treffen.
Beschluss: Der Sperrvermerk für die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) für den Schwerpunkt Freiflächen des Förderprojekts „Attraktivierung des Promenadenabschnitts mit Wasserrettungsstation in Strandbad in Neustadt in Holstein“ wird aufgehoben. Die für die LPH 4 benötigten Mittel in Höhe von rund 58.300 € werden durch die Übertragung des Haushaltsrests des Jahres 2025 auf das Haushaltsjahr 2026 bereitgestellt. Der Sperrvermerk für die folgenden Leistungsphasen bleibt bestehen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 1
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