Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Das Ziel des Projektes „Attraktivierung der Strandpromenade Neustadt i. H. - Teilprojekt 2: Freifläche Strandbad“ ist die Attraktivierung und nachhaltige Weiterentwicklung der bestehenden und der nach Abriss der alten Bestandsgebäude neu entstehenden Freifläche auf dem Strandbadareal sowie die Optimierung der Barrierefreiheit in dem Bereich.
Das Projekt „Freifläche“ stellt die Verbindung der beiden Projekte „Wasserrettungsstation mit öffentlichen WC-Anlagen“ und „Seebrücke Neustadt in Holstein“ dar. Sie ist das notwendige Element, um die Attraktivierung des Strandbads vollumfänglich abbilden zu können.
Der Planungsauftrag für die Freiflächen beinhaltete u.a. folgende Aufgaben:
Nach Abstimmung zwischen der Stadtverwaltung und den Planungsbüros für den Hochbau der Wasserrettungsstation (Teilprojekt 1) und der Freiflächen (Teilprojekt 2) berücksichtigt die Planung der Freiflächen nun auch Elemente, die mit dem Neubau des Gebäudes eng verzahnt sind:
Zudem wurde nach Abstimmung mit dem Tiefbauamt zusätzlich die Fläche des Parkplatzes in dieses Förderprojekt einbezogen:
Das Planungsbüro wird den Gestaltungsplan und die Kostenberechnung in der Sitzung vorstellen.
Die Kostenberechnung gemäß DIN 276 beläuft sich für den vorliegenden Gestaltungsplan auf Gesamtkosten in Höhe von 1.698.950,- € netto bzw. 2.021.750,50 € brutto. Den unterschiedlichen Positionen der Kostenberechnung werden eine Nutzungsdauer von 15 bis 50 Jahren zugeschrieben. Dadurch ergibt sich eine geschätzte, jährliche Abschreibung in Höhe von 78.552 € brutto für den städtischen Haushalt. Gemäß der Kalkulation für die Kurabgabe werden derzeit 64,15 % der umlagefähigen Aufwendungen auf die Kurabgabe umgelegt. 35,85 % sind im Zuge des Eigenanteils an der Kurabgabe durch die Stadt Neustadt in Holstein zu tragen. Für dieses Projekt würden bei Annahme der oben genannten Daten 50.391 € brutto p.a. auf die Kurabgabe umgelegt und der städtische Eigenanteil beliefe sich auf 28.160 € brutto p.a.
Die Förderung der Attraktivierung des Strandbads soll über das “Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 – Förderung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus“ beantragt werden. Diese Richtlinie trat mit Veröffentlichung im Dezember 2024 in Kraft, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 27. Januar 2025. Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens der AGVO zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2027 befristet.
Die Förderquote beträgt in diesem Förderprogramm bis zu 60 % der förderfähigen Kosten. Im Bereich der Freiflächengestaltung wird die volle Förderfähigkeit des Projekts angenommen, so dass voraussichtlich bei einem städtischen Eigenanteil von rund 727.800,- € brutto eine Förderung in Höhe von bis zu rund 1.213.100,- € brutto möglich wären.
Der Ausschuss wird um Entscheidung gebeten, dass der vorliegende Gestaltungsplan samt Kostenberechnung als Basis für die Einreichung eines Förderantrags zugrunde gelegt wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Zuge der Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden – unter Einbezug weiterer Fachbeiträge, die ab der LPH 4 einzubringen sind - und Fördermittelgebern Anpassungen an die vorliegenden Planungen in der Ausführungsplanung (LPH 4) möglich und ggf. notwendig sind.
Beschlussvorschlag:Dem vorliegenden Gestaltungsplan zur Attraktivierung der Strandpromenade im Bereich Strandbad Neustadt in Holstein samt Kostenberechnung wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Förderung für dieses Projekt beim Land Schleswig-Holstein einzuwerben. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Attraktivierung Strandbad – Freiflächen Gestaltungsplan Attraktivierung Strandbad – Freiflächen Kostenberechnung
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