Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3343/25-1  

 
 
Betreff: Attraktivierung des Promenadenabschnitts mit Wasserrettungsstation in Strandbad in Neustadt in Holstein, Schwerpunkt Freifläche - Aufhebung Sperrvermerk LPH 4
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Bezüglich:
VO/3343/25
Federführend:5 Tourismus-Service Beteiligt:12 Finanz- und Grundstücksabteilung
Bearbeiter/-in: Heß, Vera   
Beratungsfolge:
Tourismusausschuss Entscheidung
09.06.2026 
Sitzung des Tourismusausschusses      

Sachverhalt:

Im Rahmen der Haushaltsplanung 2026 erfolgte ein Sperrvermerk des Tourismusausschusses vom 04.11.2025: Über die Haushaltmittel darf erst nach Freigabe des Tourismusausschuss verfügt werden. Hierfür ist ein positiver Fördermittelbescheid sowie ein Folgekostenberechnung vorzulegen.

 

Der Förderantrag wurde am 28.11.2025 bei der IB.SH eingereicht. Ende März 2026 informierte die IB.SH, dass die Anforderungen zur Genehmigung eines Zuwendungsbescheids für Bauvorhaben unter 6 Mio. EUR angepasst wurden. In den Anweisungen gibt es folgenden Passus: „Ohne Vorliegen einer Baugenehmigung werden keine Bauvorhaben mehr bewilligt. Prämisse: Baugenehmigung wird erst erteilt, wenn erforderliche Genehmigungen vorliegen bzw. enthält Hinweise auf ggf. weitere erforderliche Genehmigungen. So kann sichergestellt werden, dass alle nötigen Genehmigungen für das Vorhaben vorliegen, bzw. es ist erkennbar, welche noch fehlen.“

 

r die „Attraktivierung des Promenadenabschnitts mit Wasserrettungsstation in Strandbad in Neustadt in Holstein hatte die Verwaltung mit der Beendigung der Leistungsphase 4 des Ersatzbaus der Wasserrettungsstation am 24.03.2026 den Antrag auf Baugenehmigung eingereicht. Der Antrag wurde nach verwaltungsinterner Abstimmung am 20.04.2026 um die Freiflächen ergänzt, da bei Bauanträgen für Hochbauten die Freiflächen i.d.R. mit genehmigt werden.

 

Am 02.06.2026 erhielt der Tourismus-Service von der Untern Bauaufsichtsbehörde die Information, dass die Freiflächen im Zuge der Baugenehmigung des Hochbaus nicht genehmigt werden könne. Die Promenade sowie der Seebrückenvorplatz sind öffentlich gewidmete Verkehrsflächen und damit gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 LBO vom Geltungsbereich der Landesbauordnung ausgenommen. Für bauliche Maßnahmen innerhalb dieser Flächen finden die Vorschriften der LBO daher grundsätzlich keine Anwendung.

 

Somit muss die LPH 4 für den Schwerpunkt Freiflächen ausgeschrieben und beauftragt werden, damit die weiteren beteiligten Fachbehörden für den Schwerpunkt Freifläche des Projekts „Attraktivierung des Promenadenabschnitts mit Wasserrettungsstation in Strandbad in Neustadt in Holstein eine Genehmigung erteilen können und auf dieser Basis die IB.SH den Förderantrag final bearbeiten kann.

 

Aufgrund von Änderungen zwischen den geschätzten Baukosten zur Ausschreibung und dem Ergebnis der Kostenschätzung auf Basis der Entwurfsplanung, sind die Planungsleistungen ab LPH 4 EU-weit auszuschreiben. Diese externe Leistung kann die GM.SH im Zuge des Rahmenvertrags mit der Stadt Neustadt in Holstein zeitnah übernehmen. Es wird aktuell geprüft, wie die Aufteilung der EU-weiten Ausschreibung erfolgen kann. Ggf. können Leistungsbilder zusammengefasst werden, wodurch die Kosten für die Dienstleistung der GM.SH reduziert werden können.

 

Die Gesamtkosten für die Genehmigungsplanung (LPH 4) durch ein in einer EU-weiten Ausschreibung zu beauftragendes Ingenieurbüro setzen sich voraussichtlich wie folgt zusammen:

 

Ingenieurbauwerke      1.200,00 EUR

Freianlagen       6.200,00 EUR

Verkehrsanlagen      1.600,00 EUR

Techn. Ausrüstung         800,00 EUR

Tragwerksplanung                   2.500,00 EUR

Netto-Honorar:    12.300,00 EUR

 

Zzgl.  Nebenkosten         500,00 EUR

Zwischensumme Netto:   12.800,00 EUR netto

Zwischensumme Brutto:   15.300,00 EUR brutto

 

Zzgl. EU-weite Vergabe durch GM.SH: 43.000,00 EUR netto = brutto

 

Gesamtkosten:    58.300,00 EUR brutto

 

Die Haushaltsmittel nnen im Zuge der Aufhebung des Sperrvermerks über den Investitionsplan THH 5 2026 unter der Maßnahmen-Nr. 41801003 Attraktivierung Strandpromenade Neustadt in Holstein TP 1 & TP 2 bereitgestellt werden, indem ein Teil der übertragenen Haushaltsmittel aus dem Jahr 2025 in Höhe von 94.223,49 genutzt werden. 


Beschlussvorschlag:

Der Sperrvermerk für die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung)r den Schwerpunkt Freiflächen des Förderprojekts „Attraktivierung des Promenadenabschnitts mit Wasserrettungsstation in Strandbad in Neustadt in Holstein wird aufgehoben. Die für die LPH 4 benötigten Mittel in Höhe von rund 58.300 € werden durch die Übertragung des Haushaltsrests des Jahres 2025 auf das Haushaltsjahr 2026 bereitgestellt. Der Sperrvermerk für die folgenden Leistungsphasen bleibt bestehen.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: 58.300,00 €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja: x

Budget: 41801003

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

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Anlage/n:

keine  

Stammbaum:
VO/3343/25   Attraktivierung der Strandpromenade Neustadt in Holstein im Bereich Strandbad - Planungsstand und Kostenberechnung   5 Tourismus-Service   Vorlage öffentlich
VO/3343/25-1   Attraktivierung des Promenadenabschnitts mit Wasserrettungsstation in Strandbad in Neustadt in Holstein, Schwerpunkt Freifläche - Aufhebung Sperrvermerk LPH 4   5 Tourismus-Service   Vorlage öffentlich