Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Heckel erläutert nach Vorlage die Änderungsinhalte, lässt die Rekonstruktionsabbildung des Gebäudes darstellen und verliest den Beschlussvorschlag.
Diskussion: Herr Behrens gibt zu Bedenken, dass, sofern dem Wunsch des Investors auf Verzicht des Wiederkaufsrechts und Löschung im Grundbuch nachgekommen würde, die Stadt keinen Einfluss mehr habe. Er zieht einen Vergleich mit dem Elbtower-Bauvorhaben in Hamburg. Die Interessen der Bürger müssten gegenüber denen des Investors Vorrang haben.
Frau Weise erklärt, dass der Wunsch des Investors nachrichtlich erläuternd in die Vorlage aufgenommen sei. Der Beschlussvorschlag sehe eine gesonderte Beschlussfassung der angepassten Kaufverträge vor. Dem Fachausschuss werde sich die Möglichkeit einer ausreichenden Vorberatung ergeben.
Beschluss: 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den als Anlage beigefügten Änderungsvertrag zum Städtebaulichen Vertrag „Bebauungsplan Nr. 87 – Teilbereich 2“ und beauftragt den Bürgermeister mit dessen Unterzeichnung. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Ursprungsvertrages unverändert fort. 2. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister, eine gesonderte Sitzungsvorlage zur Anpassung der Kaufverträge zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. . Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 27 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 0
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