Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Heckel führt zu einigen kritischen Anmerkungen in der Vorberatung hinsichtlich der Verbindlichkeit des Konzeptes aus und hält fest, dass dieses keine rechtliche Bindungswirkung entfalte, sondern als Abwägungsgrundlage, wie auch aus der Beschlussformulierung ersichtlich, heranzuziehen sei.
Diskussion: keine
Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein beschließt die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes 2025 in der vorliegenden Fassung als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB. Das Einzelhandelskonzept ist künftig bei der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen sowie bei der Beurteilung von Bauvorhaben nach § 34 BauGB als Abwägungsgrundlage heranzuziehen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
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