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Auszug - Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Entwicklung der Hafenwestseite hier: Abschluss eines Änderungsvertrages  

 
 
Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 16.10.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:27 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/3434/25 Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Entwicklung der Hafenwestseite
hier: Abschluss eines Änderungsvertrages
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr HeckelBezüglich:
VO/2580/21
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Bericht:

Herr Heckel übergibt das Wort an Herrn Rieger.

 

Herr Rieger führt aus, dass im Zuge der Ausführungsplanung und auf Grundlage einer statischen Untersuchung festgestellt wurde, dass die oberhalb des Erdgeschosses liegenden Mauerwerksbereiche des Petersen-Speichers erhebliche bauliche Mängel aufweisen. Die Bausubstanz in diesen Bereichen sei nicht dauerhaft erhaltungsfähig. Insbesondere wurde festgestellt, dass die Bewehrung im Laufe der Zeit so stark beschädigt wurde, dass ein Austausch notwendig wäre.

 

Die ursprünglichen Ziele, wie sie im Rahmen des städtebaulichen Vertrags vereinbart wurden, sind unter diesen baulichen Voraussetzungen nur schwer umsetzbar. Die Bereiche oberhalb des Erdgeschosses müssen daher neu bewertet werden.

 

Herr Rieger erläutert die Bausubstanz des Gebäudes und führt aus, dass der Vorhabenträger in diesem Zusammenhang aktiv auf die Stadt zugegangen sei und Lösungsvorschläge unterbreitet habe. Aus Sicht der Stadt ist dabei das gestalterische Interesse besonders hervorzuheben.

 

Vorgeschlagen wird, einen Änderungsvertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen. Dieser sehe vor, dass die historische Substanz im Bereich des Erdgeschosses erhalten und saniert werde, während die darüberliegenden Geschosse – aufgrund der massiven baulichen Mängel – rekonstruiert werden. Dies stelle die wesentlichste Änderung gegenüber der bisherigen Planung dar.

 

Im Rahmen der Neugestaltung solle auch eine gestalterische Anpassung im oberen Bereich erfolgen: Die Absturzsicherungen werden aus einem einheitlichen Material gefertigt und als transparente Glasbrüstung ausgeführt, um ein stimmiges Gesamtbild zu gewährleisten.

Aufgrund der baulichen Veränderungen und der notwendigen Umplanungen komme es zu einer zeitlichen Verzögerung von voraussichtlich einem Jahr.

 

Darüber hinaus informiert Herr Rieger über einen Zusatzwunsch des Investors: Dieser schlägt vor, dass in den Grundstücksverträgen enthaltene Wiederkaufsrecht der Stadt entfallen zu lassen sowie das zugunsten der Stadt Neustadt in Holstein im Grundbuch eingetragene Vorkaufsrecht zu löschen. Dazu wird es noch eine gesonderte Beschlussvorlage geben.

 

Im Anschluss begrüßt Herr Rieger Herrn Hemmerich, der ergänzend die bauliche Situation und die festgestellten Mängel am Baukörper näher erläutert.

Herr Hemmerich begrüßt die eingetroffenen Kollegen, Herrn Meyerhoff und Herrn Habermann.

 

Diskussion:

Herr Haas erkundigt sich nach dem Spiegelungseffekt des Glases an der Brüstung.
Herr Hemmerich erläutert, dass durch den Einsatz einer Spezialfolie die Spiegelung gebrochen werden könne. Diese sei transparent und hochwertig.

 

Herr Krusche stellt die Frage, ob das Gebäude unter Denkmalschutz stehe. Herr Hemmerich antwortet, dass kein Denkmalschutz vorliege, da es in den 1980er Jahren einen Brand gegeben habe und die Denkmalschutzbehörde aufgrund der vielen Veränderungen seither keine Denkmaleigenschaft festgestellt habe.
 

Herr von Hörsten fragt, ob es bei der Diskussion um eine einjährige Verzögerung oder um die signifikanten Änderungen an der Fassade gehe. Herr Hemmerich erklärt, dass es im Wesentlichen um Veränderungen an der Fassade gehe. Die derzeit sichtbare Fassade werde nicht erhalten, sondern in den Obergeschossen rekonstruiert.

Herr Weber äußert Zweifel an der architektonischen Nachbildung und möchte wissen, ob mehrere Planungsbüros eingebunden waren oder ob ein Wettbewerb stattgefunden habe. Zudem fragt er nach einer möglichen Beteiligung des Landes Schleswig-Holstein sowie des Landesamts für Denkmalpflege. Herr Rieger informiert, dass ein städtebaulich-architektonischer Wettbewerb durchgeführt wurde. Die Gestaltung des Gebäudes wurde im Rahmen dieses Wettbewerbs ausgewählt, zudem sei ein Rahmenplan erstellt und vorgegeben worden.

Frau Weise stellt klar, dass es sich um einen möglichst originalgetreuen Nachbau nach historischen Zeichnungen handle – keine bloße Anmutung, sondern ein Nachbau des Originals. Neu sei lediglich die Dachhaube, die eine moderne Qualität aufweisen solle sowie die Fenster in der  Putzfläche, die auf Grund der neuen Nutzung des ehemaligen Speichers notwendig seien.

Herr Weber merkt an, dass es Fenster in dieser Form historisch nie gegeben habe.

Herr Hemmerich führt aus, dass vier Architekten mit der Umsetzung beauftragt worden seien. Es sei eine Drohnenvermessung durchgeführt und Steine gezählt worden.

Herr Albers erkundigt sich nach dem Verkäufer des Grundstücks an Herrn Hemmerich.

Auf die Frage, was auf das Gebäude aufgesetzt werde, erklärt Herr Meyerhoff, dass ein Falzblechdach vorgesehen sei.

Herr Greve bittet darum zu prüfen, ob Photovoltaik auf dem Dach installiert werden könne.
Herr Hemmerich antwortet, dass Photovoltaik auf dem Dach des Hostels geplant sei.

Herr Schmidt fragt, ob die vorgelegte Abbildung Teil des städtebaulichen Vertrags sei.
Herr Rieger bestätigt, dass diese als Anlage zum Änderungsvertrag der Vorlage beigefügt sei.

Anschließend lässt Herr Heckel über die Vorlage abstimmen.

 


Beschluss:

1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den als Anlage beigefügten Änderungsvertrag zum Städtebaulichen Vertrag „Bebauungsplan Nr. 87 – Teilbereich 2“ und beauftragt den Bürgermeister mit dessen Unterzeichnung. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Ursprungsvertrages unverändert fort.

2. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister, eine gesonderte Sitzungsvorlage zur Anpassung der Kaufverträge zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1