Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Frau Weise erläutert kurz die Vorlage und weist auf die nicht deckungsgleichen Geltungsbereiche der Erhaltungssatzung für die Altstadt und der Gestaltungssatzung für die Altstadt hin. Der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung solle entsprechend um die Straßenzüge „Hafensteig“ und „Krabbenstraße“ erweitert werden. Herr Heckel weist darauf hin, dass die Wettbewerbsfläche „Am Binnenwasser“ nicht in der Gestaltungs-, jedoch in der Erhaltungssatzung läge. Hierzu verweist Frau Weise auf die Überplanung der Fläche mit einem Bebauungsplan mit entsprechenden gestalterischen Festsetzungen. Herr Heckel bittet um Abstimmung:
Beschluss: Der Geltungsbereich der Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhaltung baulicher Anlagen vom 01.11.1990 (veröffentlicht am 22.12.1990) ist um die Straßenzüge Am Hafensteig und Krabbenstraße zu ergänzen (siehe Anlage Geltungsbereich). Die Änderung ist ortsüblich bekannt zu machen und die Eigentümer in den geänderten Bereichen schriftlich zu informieren . Abstimmungsergebnis: einstimmig
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