Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Heckel führt zu der Vorstellung der Planungsunterlagen im Rahmen der Vorberatung seines Fachausschusses aus. Die L309 sei die zweitmeistbefahrenste Straße in Schleswig-Holstein. Zur Eindämmung des daraus resultierenden Lärmpegels habe das Planungsbüro einige Maßnahmen im Rahmen der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes eingebracht. Die Bezugsvorlage mit der Entwurfsfassung sei nach erster Vorberatung im Planungs-, Umwelt und Bauausschuss noch während der Auslegungsphase dem Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten zugeleitet worden. Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss habe danach die Planfortschreibung mit seinen Abwägungsvorschlägen einstimmig zur heutigen Beschlussfassung empfohlen. Er verliest den Beschlussvorschlag und weist darauf hin, dass die Fortschreibung alle fünf Jahre zu erfolgen habe.
Diskussion: Frau Giszas erläutert, dass die L309 innerorts als 30-er Zone ausgewiesen werden solle und erinnert an die zuvor von einem Einwohner unter TOP 3.2 umschriebenen Lärmbelastungen der Anwohnenden. Sie bittet, auch tatsächlich die vorliegende Aktionsplanung umzusetzen. Sollte dieses nicht durch die Verwaltung erfolgen, müsse sich die Politik überlegen, andere mehrheitsfähige Beschlüsse herbeizuführen.
Herr Geffken bittet um Erläuterung, warum der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten der Ausweisung der L309 als 30-er Zone abgelehnt habe. Die Fraktion B‘90/GRÜNE würde sich den Argumenten von Frau Giszas und des zu TOP 3.2 vortragenden Anwohners anschließen können und befürworte diese Umsetzung.
Bürgermeister Spieckermann stellt richtig, dass in der Vorberatung des Ausschusses für gesellschaftlichen Angelgenheiten ein Erweiterungsantrag der DU-Fraktion auf Einrichtung von Tempo 30 für das gesamte Stadtgebiet abgelehnt wurde, man sich jedoch einstimmig für den Lärmaktionsplan in der vorliegenden Form ausgesprochen habe.
Beschluss: Für den Bereich der Stadt Neustadt in Holstein wird gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz die Fortschreibung des Lärmaktionsplans in der vorliegenden Fassung aufgestellt.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 28 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 0
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