Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Heckel berichtet nach Vorlage und trägt zum Vorberatungsbeschluss des Fachausschusses vor.
Diskussion: keine
Beschluss: Auf Grundlage des § 142 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Frist zur Durchführung der Maßnahmen in den Sanierungsgebieten „Altstadt“ und „Hafenwestseite“ um 5 Jahre zu verlängern. Die Sanierung soll bis 2029 weiter durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
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