Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Verlängerung der Frist zur Durchführung der Sanierung gem. § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB für die Sanierungsgebiete "Hafenwestseite" und "Altstadt"  

 
 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 14
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 21.11.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:51 Anlass: Sitzung
Raum: Tourist-Info Pelzerhaken
Ort: Dünenweg 7, 23730 Neustadt in Holstein - Pelzerhaken
VO/3280/24 Verlängerung der Frist zur Durchführung der Sanierung gem. § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB für die Sanierungsgebiete "Hafenwestseite" und "Altstadt"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr HeckelBezüglich:
VO/1215/14-1
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Bericht:

Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Heckel berichtet nach Vorlage und trägt zum Vorberatungsbeschluss des Fachausschusses vor.

 

Diskussion:

keine

 


Beschluss:

Auf Grundlage des § 142 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Frist zur Durchführung der Maßnahmen in den Sanierungsgebieten „Altstadt“ und „Hafenwestseite“ um 5 Jahre zu verlängern. Die Sanierung soll bis 2029 weiter durchgeführt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig dafür