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Auszug - Verlängerung der Frist zur Durchführung der Sanierung gem. § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB für die Sanierungsgebiete "Hafenwestseite" und "Altstadt"  

 
 
Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.10.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:58 Anlass: Sitzung
Raum: Tourist-Info Pelzerhaken
Ort: Dünenweg 7, 23730 Neustadt in Holstein - Pelzerhaken
VO/3280/24 Verlängerung der Frist zur Durchführung der Sanierung gem. § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB für die Sanierungsgebiete "Hafenwestseite" und "Altstadt"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr HeckelBezüglich:
VO/1215/14-1
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Der Ausschussvorsitzende Herr Heckel erläutert kurz die Vorlage, da keine weiteren Fragen gestellt werden, bittet er um entsprechende Abstimmung:

 


Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

Auf Grundlage des § 142 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Frist zur Durchführung der Maßnahmen in den SanierungsgebietenAltstadtund „Hafenwestseite“ um 5 Jahre zu verlängern. Die Sanierung soll bis 2029 weiter durchgeführt werden.  


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0