Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Der Ausschussvorsitzende Herr Heckel erläutert kurz die Vorlage, da keine weiteren Fragen gestellt werden, bittet er um entsprechende Abstimmung:
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung: Auf Grundlage des § 142 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Frist zur Durchführung der Maßnahmen in den Sanierungsgebieten „Altstadt“ und „Hafenwestseite“ um 5 Jahre zu verlängern. Die Sanierung soll bis 2029 weiter durchgeführt werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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