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Auszug - Hochwasserschutz für Pelzerhaken; Grundsatzbeschluss  

 
 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 17
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 25.04.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:21 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2711/21-1 Hochwasserschutz für Pelzerhaken; Grundsatzbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Bezüglich:
VO/2711/21
Federführend:35 Umweltschutz, Park- und Grünanlagen Bearbeiter/-in: Mittmann, Eckhard

Bericht:

Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Heckel erläutert ausgiebig die Vorlageninhalte und Eckpunkte der Konzeptstudie und führt zu den Ergänzungen des Beschlussvorschlages aus der Vorberatung aus.

 

Diskussion:

Herr Reichert verliest und begründet folgenden Antrag der BGN-Fraktion, mit dem die Ausweitung der Planungen ausgeweitet auf alle Stadtgebiete verfolgt werde:

Antrag:

Die Stadt Neustadt in Holstein bekennt sich dazu, eine Hochwasserschutzanlage für die tiefliegenden, bebauten Bereiche von Rettin, Pelzerhaken und Neustadt zu planen und zu bauen.
Vor Festlegung eines Schutzniveaus für ein HW 200 sind die folgenden Aktivitäten durchzuführen:

1. Erstellung einer topographischen Karte unter Berücksichtigung unterschiedlicher Hochwasserstände von 160, 180, 200, 220, 240, 260, … cm über NN.

2. Benennung der aus den Wasserständen resultierenden Risiken in den benannten Standorten.

3. Vorstellung einer Risikoanalyse für die benannten Standorte Neustadt, Pelzerhaken und Rettin in der nächsten StvV.

Nach Erledigung der obigen Punkte sollen dann die entsprechenden Schutzniveaus in den benannten Standorten festgelegt werden.

 

Bürgermeister Spieckermann vergegenwärtigt, dass die vorliegende Planung für Pelzerhaken bereits sehr weit vorangeschritten sei. Der Bereich habe im Oktober 2023 kurz vor der Evakuierung gestanden. Es sei um Menschenleben und nicht mehr nur um Sachwerte gegangen. Die Förderquote gelte nicht für weitere Stadtbereiche. Er schlage vor, die laufenden Planungen weiterzuführen, gegebenenfalls einen weiteren Prüfungsauftrag für Rettin und Neustadt zu erteilen, aber nicht das Verfahren für eine Konzeptneuaufstellung zu stoppen.

 

Herr Weide kritisiert eine Vernachlässigung der Westseite des Stadtbereiches und spricht sich unter Anführung der Datenlage aus der Gefährdungskarte ebenfalls für eine Ausweitung des Planungsbereiches aus.

 

Auf Antrag von Herrn Stein unterbricht der Vorsitzende die Sitzung für fraktionsinterne Beratungen von 20:26 bis 20:40 Uhr.

 

Mit Wiederaufnahme der Sitzung erläutert Herr Stein, dass die Fraktion B‘90/GRÜNE dem Antrag der BGN-Fraktion folgen werde, aber ausdrücklich darauf hinweise, dass eine Realisierung des Hochwasserschutzes vor Jahren bereits für weitaus weniger Geld hätte erfolgen können.

 

Herr Dr. Böckenhauer signalisiert, dass auch die Fraktion DU dem Antrag zustimmen werde. Die Stadt werde bei dieser freiwilligen Maßnahme als Kommune alleine gelassen, aber man könne keine Stadtteile ausklammern.

 

Mit weiteren Wortbeiträgen der Herren Vowe, Cremer, Albers, Weide, Marggraf und Spieckermann werden ausgiebig Notwendigkeiten der Nachverhandlungen mit Land und BUND zur Fördergeldlage und ein von der Konzeptstudie abweichender Gefährdungsumfang der Bereiche Rettin und Neustadt beleuchet.

Die CDU-Fraktion verdeutlicht dabei, dass ihrer Ansicht nach - und damit der Argumentation des Bürgermeisters folgend - dennoch die Realisierung der aufgezeigten Maßnahmen für den Pelzerhakener Teil der Neuaufnahme einer geänderten Planung für einen Gesamtbereich vorzuziehen sei, um weitere Verzögerungen zu vermeiden.

 

Der Vorsitzende lässt über den BGN-Antrag als weitergehenden abstimmen.

 


Beschluss:

Die Stadt Neustadt in Holstein bekennt sich dazu, eine Hochwasserschutzanlage für die tiefliegenden, bebauten Bereiche von Rettin, Pelzerhaken und Neustadt zu planen und zu bauen.
Vor Festlegung eines Schutzniveaus für ein HW 200 sind die folgenden Aktivitäten durchzuführen:

1. Erstellung einer topographischen Karte unter Berücksichtigung unterschiedlicher Hochwasserstände von 160, 180, 200, 220, 240, 260, … cm über NN.

2. Benennung der aus den Wasserständen resultierenden Risiken in den benannten Standorten.

3. Vorstellung einer Risikoanalyse für die benannten Standorte Neustadt, Pelzerhaken und Rettin in der nächsten StvV.

Nach Erledigung der obigen Punkte sollen dann die entsprechenden Schutzniveaus in den benannten Standorten festgelegt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 21 Nein-Stimmen: 11 Enthaltungen: 0