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Auszug - Integriertes Klimaschutzkonzept für die Stadt Neustadt in Holstein - Umsetzung priorisierter Maßnahmen  

 
 
Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 21.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:07 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/3099/23-1 Integriertes Klimaschutzkonzept für die Stadt Neustadt in Holstein - Umsetzung priorisierter Maßnahmen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr HeckelBezüglich:
VO/3099/23
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Bünning, Niclas

Der Vorsitzende führt kurz zur Vorlage aus.

 

Herr Vowe erinnert an die detaillierte Auseinandersetzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses mit der Beschlussempfehlung. Die CDU trage die drei erstgenannten Maßnahmen weiterhin mit, da diese bereits beauftragt bzw. notwendig in der Umsetzung seien. Die Fraktion sehe jedoch eine Verstetigung der Stelle als unnötig an, da die im Konzept enthaltenen und nun bereits definierten Maßnahmen keine weitere Einrichtung einer auf 3 Jahre befristeten Stelle rechtfertigen, auch wenn hierfür Fördermittel eingeworben würden. Die städtische Haushaltslage sei eindeutig.

 

Herr Stein argumentiert, dass man für die Umsetzung des Konzeptes durchaus das Fachwissen eines Klimaschutzmanagers benötige. Es sei anmaßend, davon auszugehen, dass ohne eine Verstetigung der Stelle und weitere Begleitung durch eine Fachperson gute Ergebnisse erzielt würden. Eine Umschichtung der Maßnahmenbereiche auf das vorhandene Personal würde dazu führen, dass Teile der originären Aufgaben nicht wahrgenommen werden. Die Überstundenmengen verdeutlichen, dass kein Freiraum für zusätzliche Aufgaben in der Verwaltung vorhanden sei. Die Stelle des Klimaschutzmanagers würde zu 60 % mit Fördermitteln finanziert, aus der Übernahme höherwertiger Tätigkeiten bei Verteilung könnten hingegen Höhergruppierungen resultieren. Als einziger Grund der CDU sei für ihn zu erkennen, dass das Klimaschutzkonzept abgelehnt werde.

 

Bürgermeister Spieckermann führt an, dass es wichtig sei, die ersten beiden Maßnahmen zu beschließen, da sonst die Gefahr einer Rückzahlung von Fördermitteln im Raum stehe. Er erinnert, dass bei der mit breiter Mehrheit erfolgten Beschlussfassung zur Aufstellung des Konzeptes und Einstellung eines Klimaschutzmanagers im Vordergrund gestanden habe, sich den Herausforderungen des Klimawandels auf kommunaler Ebene zu stellen. Die Unwetterereignisse der jüngsten Zeit seien nicht von der Hand zu weisen. Klimaschutz bleibe die wichtigste Aufgabe unserer und der kommenden Generationen. Neustadt in Holstein habe mit der Konzepterstellung und dem Fortgang zwischenzeitlich eine Vorreiterrolle im ostholsteinischen Bereich eingenommen. Das Projekt koste Geld, dieses sei aber in der Stelle des Klimaschutzmanagers gut und richtig angelegt. Die Förderkulisse spreche zudem für sich. Sollte man sich dazu entscheiden, die weitere dreijährige Förderperiode zu beanspruchen, würde der kw-Vermerk im Stellenplan um drei Jahre verlängert. Die Aufgabe Klimaschutz könne das vorhandene Personal bei seiner Auslastung nicht zusätzlich übernehmen – und hierfür gebe es zudem keine Förderung der Personalkosten. Das Klimaschutzkonzept sei gemeinsam von Politik, Verwaltung, Öffentlichkeit und weiteren Stakeholdern aufgestellt worden. Man könne nicht das Konzept beschließen und dann nicht weitermachen wollen. Bei der aufgekommenen Kritik hinsichtlich nicht dargelegter Tätigkeitsbeschreibungen zur Stelle könne auf die abzuarbeitenden Maßnahmen aus Punkt 6.5 des Konzeptes inhaltlich verwiesen werden. Auch hätte die Verwaltung die bereits in der Vergangenheit vorgelegte Aufgabenbeschreibung eines Klimaschutzmanagers bei Nachfrage erneut liefern können. Er appelliert, die Ablehnung zu überdenken.

 

Herr Albers erläutert, dass bei Betrachtung der 24 Einzelmaßnahmen deutlich werde, dass diese überwiegend von Dritten gesteuert würden. Beispielsweise würde der Kälte- und Wärmeplan auch ohne einen Klimaschutzmanager durch die Stadtwerke aufgenommen oder aber der Ausbau der Schnellladeinfrastruktur bereits durch private Hand erfolgen. Die Beratungen zum Küsten- und Hochwasserschutz habe die CDU ebenso wie einen Klimastammtisch auf die Agenda gebracht. Für das Stadtgrün gebe es über die baurechtlichen Planungsfestsetzungen hinaus eine Leitung der Grünflächenabteilung. In die Themen wassersensible Stadtentwicklung oder Sanierungsmanagement bringe sich nicht mal der Klimaschutzmanager ein, so dass man externe Expertise einkaufen müsse. Es sei ihm mithin nicht klar, welche Maßnahmen der Stadt auf die Füße fallen würden, wenn die Stelle nicht besetzt sei. Auch in den Vorberatungen des Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss sei diese Frage unbeantwortet geblieben.

 

Herr Dr. Böckenhauer würde versuchen wollen, die gegenüberliegenden Positionen zu vermitteln. Der Bürgermeister könnte mit Darlegung der Erfahrungen zur Notwendigkeit einer Vollzeitstelle für die Aufgabenerledigung, der Klärung der Frage, ob eine Förderkulisse auch gegeben sei, wenn ein Klimaschutzmanager weitere Aufgaben übernehme, oder ob bei Umstrukturierung gleichgelagerter Verwaltungsstellen Anteile freigemacht bzw. übernommen werden könnten, gegebenenfalls die Bedenken der CDU zerstreuen.

 

Herr Rieger erläutert, dass das Aufgabenspektrum zur Konzept- und Berichtserstellung eine volle Stellenauslastung bedingt habe, was auch von Fördermittelgeberseite so gewollt sei. Der Förderzweck könne mit lückenhafter Aufgabenwahrnehmung nicht ohne die Gefahr einer Mittelrückforderung erfüllt werden. Konkret zu den von Herrn Albers angesprochenen Umsetzungen der Einzelmaßnahmen durch Dritte gibt er zu bedenken, dass die Stadtwerke die Kälte- und Wärmeplanung nur für die für sie wirtschaftlich realisierbaren Bereiche abdecken werde, Private und Firmen ein wirtschaftliches bzw. marketinggesteuertes Eigeninteresse an ihren Maßnahmenumsetzungen hätten. Vor allem aber gehe es bei der Zielsetzung darum, mit einem Management das Gesamtthema insgesamt in den Vordergrund rücken und steuern zu können. Dieses könne nicht nebenher oder auf mehrere Stellen verteilt geschehen. Auch wenn Schnittmengen mit Grünflächen- und Umweltbereichen im Stadtbauamt vorhanden seien, gebe es auf dem Arbeitsmarkt keine derart umfassend geeigneten Fachkräfte, die eventuell zusammengefasste Stelleninhalte abdecken könnten. Der Arbeitsmarkt sei überdies aktuell prekär.

Frau Koop unterstreicht, dass bei Zusammenlegung von zwei Vollzeitstellen logischerweise Tätigkeitsfelder nicht von einer Person voll umfänglich bearbeitbar seien. Sie stellt dar, dass sie als Nachhaltigkeitsmanagerin die Themen Hitzeschutz und Umweltbildung an Schulen übernommen habe, nachdem sie bei der Öffentlichkeitsarbeit in der Vergangenheit bereits unterstützte. Ihre Kapazitäten seien jedoch auch eng bemessen und es finde ohne aktuell vorhandenen Klimaschutzmanager kein Austausch statt, so dass sie hierbei als nicht originär zuständig bei Null anfangen müsse. Das Klimaschutzkonzept sei nach Austausch mit allen Ämtern bewusst dahingehend aufgestellt worden, umsetzbare Baustellen als Ansatz der Maßnahmen einzusetzen. Gegebenenfalls wirke das Konzept deshalb als fertig. Es fehle aber nach wie vor jemand, der diese Startschüsse ansetzt, steuert und in Strategien zusammenführt. Man benötige hierzu einen Monitorer und Begleiter, der zudem dann auch die enthaltenen Maßnahmen umsetzt, die eben nur ein Klimaschutzmanager umsetzen könne.

 

Die Herren Gerthenrich und Thiele subsumieren, dass ohne konkrete Bewertbarkeit des Tätigkeitsspektrums und der Auslastung einer Vollzeitstelle, ohne einem Prüfungsergebnis hinsichtlich der Zusammenlegung von Stellen auch durch Umverteilungen und ohne eine Aussage zur Förderfähigkeit und den Vorgaben der Förderrichtlinien bei anteiliger Tätigkeitsübernahme Grundlagen zum Beschluss einer Vollzeitstelle fehlen würden.

 

Bürgermeister Spieckermann erklärt, dass er aufgenommen habe, dass die Unterlagen nicht das gesamte Bild abrunden würden. Er würde dahingehend, obwohl die geforderten Inhalte durchaus in der Vorlage abgebildet seien, die Maßnahme 6.5 des Konzeptes zur Verstetigung der Stelle aufarbeiten, Synergien und Auswirkungen auch hinsichtlich der Fördermittel bei Zusammenführung von Stellen sauber bewerten und weitere Fragen der Selbstverwaltung aufnehmen und dann mit einer neuen Vorlage in die Beratung geben wollen.

 

Auf Antrag von Herrn Gerthenrich unterbricht der Vorsitzende die Sitzung von 16:55 bis 17:03 Uhr für Fraktionsbesprechungen. Nach Wiederaufnahme der Sitzung stellt Herr Reichert fest, dass die ersten drei genannten Maßnahmenpunkte unstrittig seien und hierüber en bloc abgestimmt werden könnte.

 

Die Herren Dr. Böckenhauer, Gerthenrich und Vowe begrüßen den Vorschlag des Bürgermeisters, Punkt 6.5 des Konzeptes mit neuer Vorlage getrennt zu beraten. Neben den genannten Inhalten sei auch das Gehalt explizit mit und ohne Förderkulisse aufzuschlüsseln und die Vorberatung erneut in beiden Fachausschüssen zu führen, nachdem die Vorlage im Vorwege an die Fraktionen gegeben wurde.

 

Bürgermeister Spieckermann bittet, weitere Fragen der Fraktionen auch im Vorwege an ihn zu richten.

 


Beschluss:

1. Die Maßnahmen 1.7, 5.1 und 6.4 aus dem beschlossenen integrierten Klimaschutzkonzept sollen, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel, sukzessive umgesetzt werden.

 

2. Zur Maßnahme 6.5 Verstetigung des Klimaschutzmanagements und des Controlling-Konzeptes wird der Bürgermeister beauftragt, eine erneute Vorlage für weitere Beratungen in die Fraktionen zu geben.

 


Abstimmungsergebnis:

zu 1: einstimmig dafür

zu 2: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 2