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Auszug - Haushaltssatzung 2024 und Haushaltsplan  

 
 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 21
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 14.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:13 - 19:03 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/3130/23-1 Haushaltssatzung 2024 und Haushaltsplan
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr S. SchmidtAktenzeichen:121-901-11
  Bezüglich:
VO/3130/23
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte

Der Vorsitzende unterbricht vor Aufnahme des Tagesordnungpunktes die Sitzung für eine Lüftungspause von 17:55 bis 18:10 Uhr.

 

Bericht:

Der stellvertretende Vorsitzende des Hauptausschusses Herr Reichert leitet zur Vorlage mit Ausführungen zu den Veränderungen der Entwurfsaufstellung seit Oktober durch Konsolidierungsbemühungen der Fachausschüsse ein, durch die der Fehlbetrag von noch 5 Mio. € auf zunächst rund 2,2 Mio. € und final auf 1,8 Mio. € reduziert werden konnte. Der Haushalt sei von rückläufigen Gewerbesteuereinnahmen von rund 1,2 Mio. € geprägt, andere Steuerpositionen hätten sich durch Erhöhungen positiv entwickelt. Die Zuschüsse für Vereine und Verbände wären ungekürzt geblieben. Er verliest die Festsetzungen der §§ 1 bis 3 der Haushaltssatzung und erklärt, dass die Realsteuerhebesätze ungeändert geblieben seien.

 

Diskussion:

Bürgermeister Spieckermann nimmt Bezug auf die Haushaltsvorberatungen des Hauptausschusses am 22.11.2023 und seine Ausführungen unter TOP 4.5 der vergangenen Stadtverordnetenversammlung hinsichtlich des Sperrvermerkes für den Haushaltsansatz des Verwaltungsneubaus in der Rosenstraße. Die eingeforderte Gegenüberstellung von Kosten für eine Realisierung am Standort des ehemaligen Stadtwerkegebäudes sei allen Stadtverordneten noch vor den Fraktionssitzungen zugegangen. Er habe innerhalb dieser Vergleichsaufstellung die zügige Fortführung der Planung für den Standort Rosenstraße empfohlen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Er bittet, den Sperrvermerk bei der Investitionsmaßnahme Nr. 11107003 Verwaltungsneubau Rosenstraße aufzuheben und dieses als Beschlusspunkt zum Haushalt aufzunehmen.

 

Herr Vowe führt an, dass der geplante Fehlbetrag für 2024 in Höhe von 1,83 Mio. € trotz mehrjähriger Konsolidierungsbemühungen nicht weiter verringert werden konnte. Auch er umschreibt die Veränderungen seit Entwurfsaufstellung im Oktober mit einem zu dem Zeitpunkt aufgeführten Fehlbetrag von zunächst 5 Mio. €. Er führt zu den einzelnen Pauschalreduzierungen von Produktkontoansätzen aus, die in der Haushaltsvorberatung des Hauptausschusses am 22.11.2023 beschlossen wurden. Man dürfe im Bildungsbereich nicht weiter sparen, könne aber auch in Zukunft nicht in den Bestrebungen nachlassen, den Haushalt auszugleichen. Aufgabe sei es demnach auch weiterhin, bestehende Förderprogramme zu identifizieren und zu beanspruchen, denn man sei auf diese Unterstützung angewiesen. Die Daseinsvorsorge müsse trotz schlechter Haushaltslage gewährleistet sein. Das Gemeindeprüfungsamt zeige regelmäßig Wege zu einem ausgeglichenen Haushalt auf. Eine Erhöhung von Grundsteuern und Gewerbesteuer werde dennoch nicht vorgenommen. Man sei der Überzeugung, dass höhere Steuern zum Nachteil der Wettbewerbsfähigkeit führen würden; dieses gelte im Übrigen auch für die Einführung der Stelllpatzsteuer. So habe man insgesamt auch Beschlüsse gefasst, um Mehreinnahmen zu erzielen, beispielsweise im Bereich der Hunde- und Vergnügungssteuer oder der Parkgebühreneinnahmen. Bei der Ausgabenplanung müsse trotz erhaltener Zusagen zur Förderung für die Errichtung eines Cap Arcona Gedenkzentrums über 7 Mio. € befürchtet werden, dass Betriebs- und Personalkosten von etwa 100 T€ jährlich den städtischen Haushalt belasten werden, was auch vor dem Hintergrund des Defizits des zeiTTor-Museums von 345 T€ zu sehen sei. Die Neustädter Museumslandschaft müsse durch den Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten ernsthaft beleuchtet werden. Zu dem vom Bürgermeister zuvor benannten Sperrvermerk habe die Verwaltung seiner Meinung nach ausreichend dargelegt, dass eine Ertüchtigung des alten Stadtwerkegebäudes zur Nutzung für das Amt 2, zumal ohne Berücksichtigung der finanziellen Nachteile durch den Wegfall der vorgesehenen Grundstücksvermarktung, anstelle eines Verwaltungsneubaus in der Rosenstraße ein finanzielles Desaster darstellen würde. Die CDU schlage vor, den weiteren Konsolidierungsprozess im gesteigerten Umfang, beispielsweise durch vierteljährliche Beratung im Hauptausschuss, fortzuführen. Er danke im Namen seiner Fraktion allen Mitarbeitenden der Verwaltung für die gelungene Begleitung der Haushaltsberatungen und den Fraktionen für das sachliche und konstruktive Miteinander. In der Summe sei man mit dem defizitären Haushalt nicht zufrieden, vor dem Hintergrund der aktuellen Rahmenbedingungen und unbeeinflussbarer Faktoren werde man dem Haushalt aber zustimmen. Er beantrage daneben den Wegfall des Sperrvermerks zur Investitionsmaßnahme Verwaltungsneubau Rosenstraße.

 

Herr Dr. Böckenhauer erläutert, dass ein Ausgleich des Haushaltes nicht zu erwarten war. Der Hauptausschuss habe in seiner Haushaltssitzung weitere Konsolidierungsmaßnahmen platzieren können, das Erwirkte sei jedoch im Verhältnis zu dem verbliebenen Fehlbetrag ein Tropfen auf dem heißen Stein, auch wenn man im Vorfeld verschiedene Steuer- und Gebührenerhöhungen beschloss. Der heute gefasste Beschluss zur Einführung der Stellplatzsteuer sei von aufsichtlicher Seite mehrfach angemahnt und überfällig. Diese konsequenten Bemühungen seien auch in Zukunft weiter voranzutreiben, wobei darauf zu achten sei, dass soziale, ökologische und kulturelle Aspekte nicht auf der Strecke bleiben. Man müsse vielmehr bei Investitionen repräsentativer Art sparen, wie beispielsweise dem Neubau der Pelzerhakener Seebrücke. Eine bedingungslose Schuldenbremse sei mit der Fraktion Die Unabhängigen nicht zu realisieren, da die ausreichende Finanzierung der Schulen und Kindertagesstätten ebenso wenig zur Disposition stehe, wie ein würdevolles Gedenken an die Cap Arcona Katastrophe in einem dafür angemessenen Museum. Auch werde keine finanzielle Einschränkung bei der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes mitgetragen. Man sei zwar nicht mit allen Aspekten des Haushaltsplanes und des Wirtschaftsplanes des Tourismus-Services einverstanden, trage aber diese als Ergebnis von engagierten und konträren Diskussionen der Selbstverwaltung mit. Auch seine Fraktion sei nach Vorlage des vom Bürgermeister angeführten Zahlenwerkes zur Gegenüberstellung der Kosten davon überzeugt, dass der Sperrmerk für den Verwaltungsneubau gestrichen werden sollte.

 

Auch Herr Thiele dankt im Namen der SPD-Fraktion der Verwaltung für die Aufstellung und fortlaufende Anpassung des Haushaltsplanentwurfes im Zuge der Vorberatungen und unterstreicht die konstruktiven Bemühungen und den sachlichen Austausch der Fraktionen. Die SPD begrüße das Voranschreiten der Konsolidierungsbemühungen. Der Blick auf die Gesamtverschuldungslage der Stadt sei jedoch nach wie vor besorgniserregend. Bei einer Kreditaufnahme von über 12 Mio. € erreiche man am Jahresende 2024 einen Schuldenstand von etwa 72 Mio. €, mit den Eigenbetrieben zusammen in Höhe von etwa 126 Mio. €. Bis 2027 würden die Schuldenstände 92 Mio. €, bzw. addiert 160 Mio. € betragen. Mit der Pro-Kopf-Verschuldung des kommunalen Kernhaushaltes rangiere man innerhalb der oberen 10 % der höchstverschuldetsten Kommunen des Landes. Auch wenn diese Schuldenlast im Rahmen der doppischen Haushaltsführung finanzpolitisch zulässig sein mag, müsse sie irgendwann auch bezahlt werden. Tilgung und Zinsen würden zulasten der Gestaltungsspielräume zukünftiger Generationen überlassen. Stellschrauben über die Realsteuerhebesätze würden sich kaum ergeben, da man auch hier bereits im oberen Landesvergleich rangiere. Vor dem Verschuldungshintergrund und angesichts allgemeiner Finanzsituationen, bei denen Investitionsvorhaben im ganzen Land in Schieflage geraten, müsse es legitim sein, bereits beschlossene Maßnahmen, wie den Verwaltungsneubau, kritisch zu hinterfragen. Die Fortsetzung der bisherigen Neubauplanung sei in ihrer Wirtschaftlichkeit gerechtfertigt dargestellt worden, so dass auch die SPD-Fraktion hier zustimmen werde, den Sperrvermerk aufzuheben. In Zukunft müsse jede zu beschließende Maßnahme verstärkt durch die Selbstverwaltung überprüft werden, ob sie der nachfolgenden Generation genug Raum für ihre Entscheidungen gebe. Hierunter falle auch der Beschluss zur Einführung der Stellplatzsteuer. Man könne hier nicht einseitig die Steuern und Abgaben für Bürgerinnen und Bürger erhöhen und dabei weiterhin eine weitere von der Kommunalaufsicht vorgeschlagene Einnahme ignorieren. Auch außerhalb des Tourismus seien Einnahmemöglichkeiten in den Blick zu nehmen. Hierbei müsse man sich auf Möglichkeiten für Gewerbeansiedlungen und die Erweiterung von bestehenden Gewerbebetrieben fokussieren. Auch werde man sich der Zweiwohnungssteuer im kommenden Jahr widmen müssen. Das Angebot optimaler Bildungschancen sei für ein generationsgerechtes Handeln wichtig. Neben Schulen, Kindergärten und der Bücherei sei damit auch das Heimatmuseum und eine Erinnerungskultur mit dem Cap Arcona Museum als identitätsprägender Baustein eng verbunden. Gerade in Zeiten der sich ausbreitenden Vergessenskultur und zunehmender Nationalismen in Deutschland und Europa sei es wichtiger denn je, die Art des Gedenkens größer oder anders als bisher darzustellen. Die SPD-Fraktion werde dem Haushalt zustimmen und für ihre Entscheidung jetzt und auch später die Verantwortung übernehmen. Man wolle zusammen mit den anderen Fraktionen für eine generationsgerechte Haushaltspolitik und einen Wandel der Ausgabenpolitik auch in den kommenden Jahren kollegial, konstruktiv und lösungsorientiert zusammenarbeiten.

 

Herr Klemp schließt sich dem Dank der Vorredner an die Verwaltung für die geleistete Arbeit an. Auch er hebt die Reduzierung des Defizits von ursprünglich 5,125 Mio auf 1,829 Mio. € im Ergebnisplan hervor, die ohne eine gute Zusammenarbeit im politischen Diskurs nicht möglich gewesen wäre. Mittel- bis langfristiges Ziel bleibe weiterhin ein Haushaltsausgleich. Gemäß Haushaltsfortschreibung bis 2027 seien weiterhin jährliche Fehlbeträge ausgewiesen. Ohne Gegenmaßnahmen würden in Zukunft Gelder für benötigte Investitionen fehlen. Die BGN habe zunächst das Ziel einer schwarzen Null verfolgt, wobei sich zwei Optionen darstellten: Senkung der Aufwendungen und Steigerung der Erträge. Dabei sei die BGN grundsätzlich nicht für die Erhöhung von Steuern und sehe dieses als schlechteste Möglichkeit der Haushaltsoptimierung an. Vielmehr müsse die Ausgabenseite betrachtet werden. Die Personalkosten als größte Einzelposition würden mittel- bis langfristig über die Optimierung des Personaleinsatzes, der Digitalisierung oder andere Effizienzsteigerungen ein großes Potential darstellen. Auch wenn soziale Themen wie Schulwesen, Infrastrukturausgaben zur Daseinsvorsorge, Straßenbaumaßnahmen oder Küstenschutz zwar Schwerpunkte der Selbstverwaltung seien, müsse weiterhin eine Ausgabenkritik als notwendig betrachtet werden. Der Prozess der Haushaltsplanung mit den Detaildiskussionen in den Fachausschüssen und der erneuten Beratung der Ansätze im Hauptausschuss, in der wiederum teilweise die Entscheidungen der Fachausschüsse revidiert würden, sei darüber hinaus selbstkritisch von der Selbstverwaltung zu hinterfragen – er halte diesen Ablauf nicht für zielführend, sondern ressourcenverbrauchend bei Verwaltung und Selbstverwaltung. Er würde den Hauptausschuss bitten, den bisherigen Prozess der Haushaltsberatungen zu überdenken. Die BGN-Fraktion werde daneben der Aufhebung des Sperrvermerks zum Verwaltungsneubau zustimmen.

 

Herr Hoff weist darauf hin, dass man 2022 Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 9,5 Mio. € erzielen konnte. Die Jahresrechnung für 2023 stehe naturgemäß noch aus, die Planungen für 2024 würden sich auf 5,5 Mio € und damit auf 4 Mio. € weniger belaufen. Deswegen stelle sich der Haushalt derart negativ dar. Sorge man für Gewerbeansiedlungen und kümmere man sich um die Betriebe in der Stadt, würde man andere Konsolidierungsschwerpunkte festlegen können. Der Neustädter Weg könne weiterhin nur der sein, dass man zusammen sach- und zielorientiert alle Möglichkeiten abwägt.

 


Beschluss:

1. Der Sperrvermerk des Ansatzes über 1.708.000 € für die Investitionsmaßnahme Nr. 11107003 Verwaltungsneubau Rosenstraße wird aufgehoben.

 

2. Die Haushaltssatzung 2024 wird wie folgt beschlossen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

1. im Ergebnisplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Erträge ohne interne Leistungsbeziehungen auf

43.209.500  EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen ohne interne Leistungsbeziehungen auf

45.038.800  EUR

einem Jahresfehlbetrag von

1.829.300  EUR

Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich

0  EUR

 

 

2. im Finanzplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

41.551.600  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

41.430.000  EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

13.309.100  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

15.874.700  EUR

festgesetzt.

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

12.061.500 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

10.295.400  EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

10.000.000  EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

253,80  Stellen

 

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

400 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

425 %

2. Gewerbesteuer

400 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 EUR. Der Bürgermeister ist verpflichtet der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und über die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

§ 5

  1. Gemäß § 20 GemHVO-Doppik wird je Teilhaushalt ein Budget gebildet. Demzufolge gelten die gesetzlichen Deckungsfähigkeiten gemäß GemHVO-Doppik.
  2. Die Aufwendungen und zugehörigen Auszahlungen der gebildeten Budgets im Ergebnisplan sind übertragbar. Ausgenommen sind die Ansätze nicht zahlungswirksamer Aufwendungen und die Verfügungsmittel.
  3. Übersteigen die Mehrerträge / Mehreinzahlungen eines Budgets die Mindererträge / Mindereinzahlungen (Anordnungssumme überschreitet die Ansätze) dieses Budgets so kann der übersteigende Betrag für Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen innerhalb des Budgets verwendet werden.

Die weitere Bewirtschaftung des Haushaltsplans mit seinen Budgets richtet sich nach den in diesem Haushaltsplan enthaltenen Budgetregeln. 

 


Abstimmungsergebnis:

zu 1: einstimmig dafür

zu 2: Ja-Stimmen: 27 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1