Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Frau Püschel, Fa. Kubus, erläutert anhand einer Powerpoint-Präsentation für die Abgabearten Tourismusbeitrag und Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe) die Nachkalkulation 2022 und die Vorkalkulation 2024 und die sich daraus ergebenden Beitrags- und Abgabesätze.
Basierend auf der aktuellen Rechtssprechung sind der Wirtschaftsplan, sowie die Kalkulationen Tourismusbeitrag und Fremdenverkehrsabgabe 2024 brutto erstellt worden.
Tourismusbeitrag: Aus der Nachkalkulation 2022 ergibt sich eine Unterdeckung in Höhe von 164.108,91 €. Diese wird in voller Höhe in der Vorkalkulation 2024 berücksichtigt. Aus der durchgeführten Kalkulation ergibt sich eine Erhöhung des Tourismusbeitrags in der Nebensaison (01.01.-30.04. sowie 01.10.-31.12. e.J.) von 1,80 € auf 2,10 € und in der Hauptsaison von 3,00 € auf 3,50 €. Der Jahrestourismusbeitrag in Höhe von 28 Tagessätzen á 3,50 € beträgt 98,00 €.
Der städtische Eigenanteil des Tourismusbeitrages beträgt 724.878,-- €. Die Ausfallzahlungen aus Gewährung von Ermäßigungen und Befreiungen vom Tourismusbeitrag betragen 484.716,-- €.
Tourismusabgabe: Aus der Nachkalkulation 2022 ergibt sich eine Unterdeckung in Höhe von 628,51 €. Diese wird in voller Höhe in der Vorkalkulation 2024 berücksichtigt. Aus der durchgeführten Kalkulation ergibt sich eine Erhöhung des Abgabensatzes von 38,31 € auf 43,64 € je Vorteilseinheit.
Der städtische Eigenanteil der Tourismusabgabe (FVA) liegt bei 52.182,-- €. Beschlussvorschlag:Der Bericht der Kubus GmbH wird zur Kenntnis genommen und die Kalkulationen für den Tourismusbeitrag und die Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe) werden gebilligt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:2 Anlagen
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