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Bericht: Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Heckel führt nach Vorlage zu den Inhalten aus und verliest den Beschlussvorschlag der Vorberatung.
Diskussion: Herr Greve begründet ausführlich den auch als Anlage zur Sitzung beigefügten Antrag der SPD-Fraktion vom heutigen Tage, den Beschluss in Ziffer 1 wie folgt zu ergänzen: „Die vorgesehene Wohnbebauung ist mindestens zu 50 % im Rahmen des öffentlich geförderten Mietwohnungsbaus (Sozialer Wohnungsbau) zu errichten“ Er verweist verschiedentlich auf die unter TOP 10 geführte Diskussion.
Der Vorsitzende stellt zunächst den Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 25 Enthaltungen: 0
Der Änderungsantrag ist mithin nicht angenommen; der Vorsitzende lässt über den Vorberatungsbeschluss abstimmen.
Beschluss: 1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 96 für das Gebiet „zwischen Sandberger Weg und Ahornweg“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung und der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung):
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