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Auszug - Bebauungsplan Nr. 96 (zwischen Sandberger Weg und Ahornweg), hier: Entwurfs- und Auslegungsentwurf  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:45 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2966/23 Bebauungsplan Nr. 96 (zwischen Sandberger Weg und Ahornweg),
hier: Entwurfs- und Auslegungsentwurf
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr HeckelBezüglich:
VO/2800/22
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Herr Rieger erläutert den B-Plan und seine Festsetzungen an einzelnen Beispielen wie Photovoltaik, Eingrünung und der Versickerungsfähigkeit von Oberflächen. Der Geltungsbereich des B-Planes sei größer geworden als ursprünglich geplant. Es gebe ein verpflichtendes Maß für PV-Anlagen. 30 % der Dachflächen würden mit solchen Anlagen ausgestattet. Damit könnte beispielsweise Ladestrom für die E-Mobilität erzeugt werden. Die Versiegelung von Oberflächen solle begrenzt werden und wegen des Sandberger Weges wurde ein Schallgutachten beauftragt. Als Dachform werde das Sattel- oder Walmdach zugelassen. Auch Farbe und Material der Fassaden werde im B-Plan geregelt. Die üblichen artenschutzrechtlichen Aspekte würden geprüft und der Kontakt zur Unteren Naturschutzbehörde habe bereits stattgefunden. Ziel sei es, den Bebauungsplan über die Sommerpause auszulegen und dann zügig umzusetzen.

 

Diskussion:

Herr von Hörsten lobt die Festsetzungen für erneuerbare Energien und die Ladeeinrichtungen für die E-Mobilität.

Herr Neubauer empfindet 100 Stellplätze als sehr viel und spricht sich für eine Reduzierung aus.

Herr Rieger antwortet, dass der Stellplatznachweis auf den vorhandenen Flächen zu erbringen sei. Eventuell müsse später eine Parkpalette gebaut werden, um den ruhenden Verkehr aufzunehmen.

Bezogen auf die PV-Anlagen vertritt Herr Greve die Auffassung, dass trotz fehlender Verpflichtung solche Anlagen auf Wohngebäuden festgeschrieben werden sollten. Man müsse „klimaneutral rauskommen“ und habe als Stadt Neustadt in Holstein eine Vorreiterrolle.

Herr Weber spricht sich dafür aus, statt 30 % besser 50 % der Dachflächen mit PV-Anlagen auszustatten.

Herr Rieger bezeichnet es als experimentelle Festsetzung 30 % aller Dachflächen mit PV-Anlagen zu versehen. Eine Festsetzung von 50 % sei prinzipiell möglich, man solle den Bogen aber nicht überspannen und der Baugenossenschaft Vertrauen entgegenbringen. Die Baugenossenschaft wolle so viele PV-Anlagen wie möglich installieren.

Der Antrag von Herrn Greve für mindestens 50 % der Dachflächen PV-Anlagen festzusetzen findet bei zwei Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen keine Mehrheit.


 

Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 96 für das Gebiet „zwischen Sandberger Weg und Ahornweg“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung und der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0