Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Der Vorsitzende des Plaungs-, Umwelt- und Bauausschuss Herr Heckel hebt unter Verweis auf seine Ausführungen zum vorherigen Tagesordnungspunkt die zügige Verwaltungsarbeit hervor, mit der die zeitlich eng zusammenliegende Vorberatung und Beschlussfassung der Planaufstellung, des Entwurfes und der Auslegung ermöglicht worden sei.
Diskussion: keine
Beschluss: 1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 für das Gebiet „zwischen Grabenstraße/Reiferstraße/Rosenstraße und Haakengraben“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. 2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung und der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung): gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 40 davon anwesend: 29 Ja-Stimmen: 29 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.:
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