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Auszug - 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 53 "Gebiet zwischen Grabenstraße/Reiferstraße/Rosenstraße und Haakengraben", hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:04 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2933/22 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 53 "Gebiet zwischen Grabenstraße/Reiferstraße/Rosenstraße und Haakengraben",
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr HeckelBezüglich:
VO/2921/22
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Bericht:

Der Vorsitzende des Plaungs-, Umwelt- und Bauausschuss Herr Heckel hebt unter Verweis auf seine Ausführungen zum vorherigen Tagesordnungspunkt die zügige Verwaltungsarbeit hervor, mit der die zeitlich eng zusammenliegende Vorberatung und Beschlussfassung der Planaufstellung, des Entwurfes und der Auslegung ermöglicht worden sei.

 

Diskussion:

keine

 


Beschluss:

1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 für das Gebiet „zwischen Grabenstraße/Reiferstraße/Rosenstraße und Haakengraben“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung und der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 


Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung):

gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 40

davon anwesend: 29

Ja-Stimmen: 29  Nein-Stimmen: 0  Enthaltungen: 0

 

Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.: