Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Herr Rieger erläutert die Vorlage. Durch den geplanten Neubau Rathausanbau werden die Festsetzungen der Grund-/Geschossflächenzahl und die Geschossigkeit des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 54 nicht mehr eingehalten. Zur besseren Flexibilität wurde nunmehr eine maximale Gebäudehöhe festgesetzt. Am 01.12.2022 wurde im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Aufstellungsbeschluss gefasst und in der heutigen Sitzung soll der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden. Ziel ist es, zeitnah den Förderungsantrag stellen zu können.
Herrn Dr. Böckenhauer und Herrn Greve beschäftigt in diesem Zusammenhang noch die Frage der durch damaligen Beschluss vorgegebenen Aufbringung einer Photovoltaikanlage auf dem Neubau. Hierzu erläutert Herr Rieger, dass diese Thematik im Bereich Hochbau angesiedelt sei. Der Gebäudeentwurf ist in stetiger Beratung und Vorstellung. Selbstverständlich seien die übergeordneten Gesetze bzw. Vorgaben zu energetischen Ertüchtigungen einzuhalten.
Beschluss: Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung: 1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 für das Gebiet „zwischen Grabenstraße/Reiferstraße/Rosenstraße und Haakengraben“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. 2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung und der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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