Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Die Landschaftsarchitektin Frau Langmaack referiert zu den Stellungnahmen, die im Rahmen der TöB-Beteiligung eingegangen sind. Es habe zwei kritische Stellungnahmen gegeben und zwar von der Unteren Bauaufsicht und der Brandschutzbehörde des Kreises. Der zunächst favorisierte Waldabstand von 9 Metern wurde auf 30 Meter ausgeweitet. Gemäß der Aussage der Forstbehörde sei es ausreichend, im 30-Meter-Waldabstand kleinere Bäume herauszunehmen, um die Windwurfgefahr zu minimieren. Des Weiteren müssten zweimal jährlich Pioniergehölze im 30 m-Abstand entnommen werden. Den Bedenken der Brandschutzbehörde des Kreises wurde durch eine Sprenkler-Anlage an der Fassade des Gebäudes Rechnung getragen. Diese bewirkt beidseitigen Schutz, sowohl für das Gebäude als auch für den Wald. Insofern seien alle kritischen Punkte abgearbeitet, einschließlich des Durchführungsvertrags.
Diskussion: Herr Greve lobt alle Verfahrensbeteiligten für ihre konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Herr Albers findet es bemerkenswert, dass über die Fällung von 23 Bäumen so schnell hinweggegangen wird. Auf die Frage von Herrn Heckel, in welchem Verhältnis der umgewandelte Wald ausgeglichen wird, wird geantwortet, dass dies im Verhältnis 1:3 erfolgen wird. Herr Dr. Schmidt ergänzt, dass bei der Durchforstung des Waldes nur schadhafte Bäume entnommen werden.
Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 93 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den vorhabenbezogene B-Plan Nr. 93 für die Erweiterung des Umwelthauses im Kaisergehölz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Durchführungsvertrag. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung“ eingestellt ist und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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