Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Im Zuge der Neugestaltung der Wiesenstraße wurde der dortige Fußgängerüberweg (FGÜ) entfernt. Eine erneute Herstellung war aufgrund der Rechtslage innerhalb der Zone 30 nicht zulässig. Gleichwohl wurde dieser vom Ortsbeirat immer wieder gefordert. Seitens der Stadt wurde der FGÜ nach Rücksprache mit der Verkehrsbehörde nicht weiterverfolgt, da dies den Bestand Zone 30 im Mastkobener Weg bzw. der Pelzerhakener Straße gefährdet hätte.
Nach der Hauptsaison 2018 beantragte eine Privatperson die Errichtung eines FGÜ. Der Kreis ordnete Zählungen in der Hauptsaison 2019 (an Spitzenlasttagen) an.
Die Zählungen erfolgten am 27. und 30.7.2019. Die ermittelten Verkehrs- und Querungszahlen sprachen für die Errichtung eines FGÜ. Im Herbst stellte das Verkehrsministerium klar, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch FGÜ in 30er Zonen zulässig sein können.
Nach mehreren Ortsterminen zur Lage des FGÜ wurde dieser am 4.2.2020 durch den Kreis angeordnet. Er sollte dort angelegt werden, wo die Menschen die Straße tatsächlich queren – nämlich zwischen den Einfahrten Schaarweg und Eichenhain. Dies würde zur Herstellung der erforderlichen Aufstellflächen, vor allem aber der notwendigen Sichtdreiecke, erhebliche Umbauten der erst vor wenigen Jahren neu ausgebauten Wiesenstraße und einen Verlust von mehreren Parkplätzen bedeuten. Der Standort wurde nach einem Ortstermin mit dem Bauamt besichtigt und von dem (neuen) Ortsbeirat abgelehnt. Es wurde stattdessen eine alternative Querung nördlich des Schaarweges und der Bushaltestelle in der Wiesenstraße vorgeschlagen. Dort finden jedoch keine Fußgängerquerungen statt. Der Kreis hat den alternativen Standort dann auch mit Schreiben vom 11.6.2020 abgelehnt.
Dem Kreis wurde sodann mitgeteilt, dass im laufenden Haushalt keine Mittel für die Umsetzung vorhanden seien, die erforderlichen Mittel aber in den Haushalt 2021 eingeplant werden.
Am 25.2.20 wurde im AfgA berichtet, dass die Planung im PUBA vorgestellt werde, was am 27.8.20 erfolgte.
In der Haushaltssitzung des PUBA am 22.10.2020 wurde der Mittelansatz von 44.000 € dann aufgrund der Haushaltslage gestrichen.
Somit steht aktuell eine Verkehrsanordnung im Raume, zu deren Umsetzung die Stadt verpflichtet ist, die erforderlichen Haushaltsmittel jedoch nicht bewilligt wurden. Folglich muss der Bürgermeister nunmehr beim Kreis eine Rücknahme der bestehenden Verkehrsanordnung erwirken.
Vor diesem Schritt soll jedoch sichergestellt werden, dass die für Verkehrsangelegenheiten zuständigen Ausschüsse der Stadt eine einheitliche Sichtweise vertreten. Der AfgA wird daher um Beratung gebeten, ob er die Entscheidung des PUBA zur Streichung der Haushaltsmittel teilt und somit auf die Errichtung des FGÜ verzichtet oder aber die Finanzierung des FGÜ noch einmal politisch aufgreift.
Beschlussvorschlag:Der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten schließt sich der Sichtweise des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses an. Von der Errichtung eines Fußgängerüberweges in der Wiesenstraße soll abgesehen werden. Der Bürgermeister wird gebeten eine Aufhebung der Verkehrsanordnung des Kreises zu erwirken.
Alternativ: Die für die Errichtung des Fußgängerüberweges in der Wiesenstraße erforderlichen Haushaltsmittel sollen abweichend vom Votum des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses bereitgestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Lageplan
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