Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Herr Raloff erläutert die Vorlage. Herr Dr. Böckenhauer halte die Einstellung der Zuschüsse für ein falsches Signal. Zudem wäre die Ersparnis für die Stadt Neustadt in Holstein gering. Die Stadt Neustadt in Holstein würde von den Plätzen, die die Tagespflegepersonen vorhalten, profitieren. Herr Fenner erläutert, dass sich die Finanzierung umgestellt hat und die Stadt Neustadt in Holstein nun einen Betrag von ca. 200.000 € jährlich für die Tagespflege an den Kreis Ostholstein zahlen müsse. Herr Hüttmann wirft ein, dass der Vergleich zwischen einer Tagespflegeperson und einer SPA hinken würde. Auf Nachfrage von Herrn Holtfester sagt Herr Fenner, dass es acht Tagespflegepersonen in Neustadt in Holstein gäbe. Herr Holtfester gibt zu bedenken, dass die Investitionskosten für die Tagespflegepersonen hoch seien. Darauf erwidert Herr Raloff, dass der Sachaufwand zusätzlich mit 1,10 € pro Kind und pro Stunden vergütet werden würde. Frau Spiegel stellt fest, dass die Kitareform die Finanzierung der Tagespflege maßgeblich verändern würde.
Einstimmig wird eine Sitzungsunterbrechung beantragt. Nach der Sitzungsunterbrechung verliest Herr Stube als gemeinsamen Antrag den folgenden Beschlussvorschlag: Der städtische Zuschuss an Tagespflegepersonen von 10 € je Kind und Monat wird zum 31.12.2020 eingestellt.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: Der städtische Zuschuss an Tagespflegepersonen von 10 € je Kind und Monat wird zum 31.12.2020 eingestellt.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig
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