Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2408/20-1  

 
 
Betreff: Unterstützung der Kindertagespflege im Bereich der Stadt Neustadt in Holstein
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Bezüglich:
VO/2408/20
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Entscheidung
25.08.2020 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten geändert beschlossen   

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Sachverhalt:

In der Sitzung des AfgA am 19.5.20 wurde nach der Vorlage VO 2408/20 über die Einstellung des städtischen Zuschusses an Tagespflegepersonen beraten. Der Beschlussempfehlung wurde nicht gefolgt, der Zuschuss sollte weiterhin gezahlt werden.

 

Obwohl mit der Vorlage alle entscheidungsrelevanten Zahlen dargelegt wurden, waren sie offensichtlich nicht so eingängig aufbereitet, dass der Ausschuss dem Beschlussvorschlag zu folgen vermochte.

 

Da die Betreuungssätze durch das Land im Rahmen der neuen Kita-Finanzierung der Höhe nach so geregelt wurden, dass sich ein zusätzlicher städtischer Zuschuss erübrigt und die Stadt nunmehr gleichzeitig zur Finanzierung der Tagespflege herangezogen wird, wird nochmals der Versuch unternommen, einen Beschluss über die Einstellung herbeizuführen. Die Zahlen werden dazu einmal anders dargelegt:

 

Betreuungsstunde bis 31.12.18:  3,12 € Vergütung + 0,78 € Sachaufwand = 3,90 €

Betreuungsstunde seit dem 1.1.19:  4,02 € Vergütung + 0,98 € Sachaufwand = 5,00 €

Betreuungsstunde neu ab 1.8.20: 4,73 € Vergütung + 1,10 € Sachaufwand = 5,83 €

(qualifizierte Tagespflegepersonen   5,05 € Vergütung + 1,10 € Sachaufwand = 6,15 €)

 

Das sind Steigerungen der Vergütung seit 2018 um 51 % (bzw. 62 %). Oder seit 1.1.19 um

 18 % (bzw. 26 %).

 

Rechenbeispiel für ein Kind: 4,73 €/ Stunde x 5 h/Tag x 22 Tage/ Monat = 520,30 € (bzw. 555,50 €). Bei fünf betreuten Kindern sind das 2.601,50 € (bzw. 2.777,50 €) monatlich. Zusätzlich werden die Kosten für die Unfallversicherung übernommen und die Hälfte der Sozialabgaben.

 

Zum Vergleich:

Der Fachkraft-Kind-Schlüssel in KiTas liegt im U3 Bereich bei 1:5, im Ü3 Bereich bei 1:10

Eine Sozialpädagogische Assistentin mit S3 in Stufe 3 verdient mit einer 25 Stunden-Woche 1.812,12 €. Eine Erzieherin mit S8a in Stufe 3 verdient 2.083,74 €.

 

Als Wohnsitzgemeinde muss die Stadt gem. § 51 KiTaG ab 1.8.2020 einen Finanzierungsbeitrag für alle Kinder in einer Kindertagesstätte oder in einer Kindertagespflegestelle leisten. Bei 25 Stunden wöchentlicher Betreuung sind das 339,55 € im Monat oder 4.074,69 € im Jahr und Kind. Für 40 Kinder in der Tagespflege als muss die Stadt jetzt – anders als bisher- rund 162.987,60 € jährlich aufbringen.

 

Fazit:

Die Finanzierung hat sich für die Tagespflegepersonen erheblich verbessert. Die Tagespflegepersonen werden deutlich besser vergütet als Erziehungspersonal im öffentlichen Dienst. Die Stadt leistet für die Tagespflegstellen einen wesentlichen Finanzierungsbeitrag. Ein zusätzlicher Zuschuss durch Stadt an die Tagesmütter ist nicht mehr gerechtfertigt.  

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Beschlussvorschlag:

Der städtische Zuschuss an Tagespflegepersonen von 10 € je Kind und Monat wird eingestellt. 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja:  x

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

   4.800 €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja: x

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

keine  

Stammbaum:
VO/2408/20   Unterstützung der Kindertagespflege im Bereich der Stadt Neustadt in Holstein   2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten   Vorlage öffentlich
VO/2408/20-1   Unterstützung der Kindertagespflege im Bereich der Stadt Neustadt in Holstein   2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten   Vorlage öffentlich