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Vorlage - VO/2378/20  

 
 
Betreff: Neufassung der Satzung der Stadt Neustadt in Holstein zur Regelung des Marktverkehrs (Marktsatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel
Federführend:23 Ordnung, Soziales, Verkehr Bearbeiter/-in: Wunsch, Jonas
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten
25.02.2020 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten an Verwaltung zurück verwiesen   
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung

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Sachverhalt:

Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 12.11.2018 eine Änderung der Marktsatzung, insbesondere für die Regelung von Ort und Zeit zur Veranstaltung von Jahrmärkten, beantragt.

 

In der Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten und des Planungs, Umwelt- und Bauauschusses vom 12.02.2019 hat man sich dafür ausgesprochen, eine offene Formulierung zu wählen, da in den vergangenen Jahren die in der aktuellen Marktsatzung festgelegten Zeiten aufgrund mangelnder Schaustellerbewerbungen nicht eingehalten werden konnten, d.h. seit vielen Jahren hat es keinen Herbstmarkt mehr gegeben und der Pfingstmarkt wurde immer wieder zeitlich verlegt. Es hat sich in den letzten Jahren herausgestellt und wurde von Vertretern des Lübecker Schaustellerverbandes bestätigt, dass ein für die Marktbesucher attraktiver und für die Schausteller lukrativer Jahrmarkt am ehesten immer unmittelbar vor oder nach den Großveranstaltungen der Kieler Woche und des Lübecker Volksfestes, d.h. im Juni/Juli eines jeden Jahres umzusetzen ist, da zu diesem Zeitpunkt bessere Aussichten für die Teilnahme von großen und kleinen Fahrgeschäften als auch anderer Geschäfte am Neustädter Jahrmarkt bestehen.

 

Bei dem vorgelegten Entwurf handelt es sich um eine Neufassung der Marktsatzung aus dem Jahren 1989, die mit damit zugleich aufgehoben werden soll.

 

 

 

 

 

 

Die Änderung umfassen folgende Bereiche:

 

Die Bezeichnung des Abschnitts III wird von "Jahrmärkte" in "Jahrmarkt" geändert.

 

§ 20 erhält folgende Fassung:

"(1) Der Jahrmarkt findet in der Regel im Juni/Juli (Sommermarkt) auf dem Marktplatz statt."

"(2) Der Sommermarkt findet an maximal vier Tagen statt. Diese Tage können variabel von Donnerstag bis Montag festgelegt werden."

 

§ 21 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

"(2) Der Verkauf von alkoholhaltigen Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle bedarf einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde."

 

§ 22 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

"(1) Anträge auf Zuweisung von Plätzen (Jahrmarktsteilnahme) sind spätestens bis 15 Wochen vor Beginn eines jeden Jahrmarktes an die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister der Stadt Neustadt in Holstein zu richten."

 

§ 22 Absatz 5 wird gestrichen.

 

§ 22 Absatz 6 wird § 22 Absatz 5.

 

§ 22 Absatz 7 wird § 22 Absatz 6.

 

§ 23 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

"(3) Nach Beendigung des Marktes ist der Platz innerhalb von 24 Stunden zu räumen."

 

In § 30 Absatz 1 werden die nachstehenden Ziffern wie folgt neu gefasst:

" 8. die Marktzeiten nach § 14 Abs. 5,"  " 12. Zuweisung von Plätzen nach § 22 Abs. 5 und 6,"

 

§ 30a Verwendung von Daten lautet neu:

(1)     Die Stadt Neustadt in Holstein kann zur Durchführung ihrer Märkte als öffentliche Einrichtung, zur Ermittlung von Teilnehmern und Standgebühren nach § 5, die im Rahmen dieser Satzung erforderlichen personenbezogenen Daten der Marktbeschicker gemäß Art. 6 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i. V. m. § 2 Abs. 1, § 3 und § 4 des Schleswig-Holsteinischen Gesetzes zum Schutz personenbezogener Informationen (Landesdatenschutz-LDSG) vom 02. Mai 2018 (GVOBl. Schl.-H. 2018, S. 162) in der jeweils gültigen Fassung erheben.

(2)   Die Stadt ist befugt, die bei den Betroffenen im Sinne des Absatzes 1 erhobenen Daten zu den in Abs. 1 genannten Zwecken nach Maßgabe der Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

 

§ 31 Inkrafttreten lautet neu:

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Neustadt in Holstein zur Regelung des Marktverkehrs vom 21. November 1989 außer Kraft.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die anliegende Satzung der Stadt Neustadt in Holstein zur Regelung des Marktverkehrs (Marktsatzung) wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.  

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein: x

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

Entwurf der neuen Marktsatzung

Alte Marktsatzung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Neufassung Marktsatzung (34 KB) PDF-Dokument (82 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Alte Marktsatzung (45 KB)      
Stammbaum:
VO/2378/20   Neufassung der Satzung der Stadt Neustadt in Holstein zur Regelung des Marktverkehrs (Marktsatzung)   23 Ordnung, Soziales, Verkehr   Vorlage öffentlich
VO/2378/20-1   Neufassung der Satzung der Stadt Neustadt in Holstein zur Regelung des Marktverkehrs (Marktsatzung)   2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten   Vorlage öffentlich