Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Die Vorsitzende des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel erläutert den bisherigen Beratungsverlauf sowie die in der Vorberatung erarbeiteten und auf Anregung der Fraktion B‘90/GRÜNE konkretisierten Beschlussinhalte zum Umgang mit Einweggeschirr aus Kunststoffen.
Diskussion: Herr Schmidt macht darauf aufmerksam, dass der Satzungsentwurf nicht dieser Folgevorlage beigefügt sei und nur der Bezugsvorlage entnommen werden könne. Die Selbstverwaltung beschäftige sich seit nunmehr November 2018 mit einer Neufassung. Im Mittelpunkt des seinerzeitigen CDU-Antrages hätten Neuregelungen hinsichtlich der Veranstaltung von Jahrmärkten gestanden. Der Antrag der Fraktion B‘90/GRÜNE auf Änderung des § 11 sei sinnvoll, umweltfreundlich und nachhaltig. Die rechtssichere Ausformulierung sei eine gelungene Gemeinschaftsarbeit. Die CDU-Fraktion werde der Änderung zustimmen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: Die Marksatzung wird wie vorgelegt mit folgender Ergänzung beschlossen: § 11 (3) „Stände, die Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgeben, sind grundsätzlich mit Mehrweggeschirr bzw. -besteck zu betreiben. Ausgenommen sind davon Papier, Pappe sowie zum Verzehr geeignete Materialien. Weitere Ausnahmen kann die Stadt Neustadt in Holstein zulassen, wenn es zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist oder die Infrastruktur (Strom, Wasser, Abwasseranschluss) die einwandfreie Reinigung von Mehrweggeschirr in Spüleinrichtungen nicht im erforderlichen Umfang oder in zumutbarer Entfernung möglich macht.“
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig
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