Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Heckel erläutert die beabsichtige Nutzungsänderung und führt zur Vorberatung aus.
Bürgerbeteiligung: keine
Diskussion: keine
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: 1. Der B-Plan Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“ soll im Geltungsbereich der bisherigen 6. Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB textlich geändert werden. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Außer den bisher zulässigen Nutzungen (insbesondere Betriebe des Beherbergungsgewerbes) soll durch Änderung der textlichen Festsetzung Nr. 1.1 künftig eine Mischung aus Beherbergungsbetrieben, Ferienwohnungen, Wohnungen und nicht störenden Gewerbebetrieben zulässig sein.
2 Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.
4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 a BauGB abgesehen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung): gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 40 davon anwesend: 35 Ja-Stimmen: 29 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 6
Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
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