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Auszug - 8. Änderung des B-Planes Nr. 54 (ancora, Deilmann), hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 27
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 05.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:24 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2375/20 8. Änderung des B-Planes Nr. 54 (ancora, Deilmann),
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Heckel erläutert die beabsichtige Nutzungsänderung und führt zur Vorberatung aus.

 

Bürgerbeteiligung:

keine

 

Diskussion:

keine

 

 

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Beschluss:

1. Der B-Plan Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“ soll im Geltungsbereich der bisherigen 6. Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB textlich geändert werden. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

Außer den bisher zulässigen Nutzungen (insbesondere Betriebe des Beherbergungsgewerbes) soll durch Änderung der textlichen Festsetzung Nr. 1.1 künftig eine Mischung aus Beherbergungsbetrieben, Ferienwohnungen, Wohnungen und nicht störenden Gewerbebetrieben zulässig sein.

 

2 Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

 

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 a BauGB abgesehen.

 

 

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Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung):

gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 40

davon anwesend: 35

Ja-Stimmen: 29 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 6

 

Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

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