Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Mit eMail vom 08.12.2018 beantragt Herr Thomas Schwarz, 23730 Neustadt in Holstein, die Nutzung bzw. die Verwendung des Stadtwappens im Rahmen seines Internetprojektes ‘www.schwarz-neustadt.net – Erinnerungen an Neustadt in Holstein‘. Die Internetpräsenz zeigt zahlreiche, größtenteils historische Bilder rund um Neustadt in Holstein, Zeitungsartikel u.a., die dem Antragsteller von Privatleuten zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden. Auch die Facebook-Gruppe ‘Du lebst schon lange in Neustadt, wenn…‘ hat hier ihr Archiv. Es handelt sich um kein gewerbliches Konzept.
Der Hauptausschuss hat in gleichgelagerten Nutzungsfällen positiv entschieden. Beschlussvorschlag:Der Hauptausschuss stimmt gemäß § 1 (5) der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein der Verwendung des Stadtwappens der Stadt Neustadt in Holstein durch Herrn Thomas Schwarz für die Internetpräsenz ‘schwarz-neustadt.net‘ zu. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine
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