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Auszug - Landesentwicklungsplan 2010, Entwurf der Fortschreibung 2018, hier: Stellungnahme der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 17
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 16.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:49 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2185/19-1 Landesentwicklungsplan 2010, Entwurf der Fortschreibung 2018,
hier: Stellungnahme der Stadt Neustadt in Holstein
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr HeckelBezüglich:
VO/2185/19
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Der stellvertretende Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Albers erläutert die Vorlage und führt zu den einzelnen Punkten der Stellungnahme aus.

 

Bürgerbeteiligung:

keine

 

Diskussion:

Herr Heckel beantragt, die Stellungnahmen zum Kapitel 3.5 sowie zum Kapitel 6.6.1 zu streichen und hierüber einzeln abstimmen zu lassen. Er begründet den Antrag damit, dass die Beschäftigung mit dem Thema Küstenschutz gemäß Antrag der CDU-Fraktion noch ausstehe. Der landesseitigen Begründung zu den Grundsätzen und Zielen der Raumordnung im Kapitel ‘3.5 Baugebietsgrenzen‘ nach seien „touristische Nutzungen und bauliche Entwicklungen im Bestand außerhalb der Baugebietsgrenzen grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Desweiteren führe die Begründung zu den Grundsätzen und Zielen der Raumordnung im Kapitel ‘6.6.1 Vorranggebiete für den Küstenschutz und die Klimafolgenanpassung im Küstenbereich‘ aus, dass „aufgrund des Klimawandels die Küsten in Schleswig-Holstein einem gestiegenen Gefährdungspotenzial ausgesetzt sind. Es ist deshalb besonders wichtig, auch raumordnerisch dafür Sorge zu tragen, dass die für den Küstenschutz und natürliche Küstensicherung erforderlichen Flächen langfristig gesichert werden und gleichzeitig andere Raumnutzungsansprüche, wie der Tourismus oder die Siedlungsentwicklung nicht gefährdet sind, oder eine nachhaltige Entwicklung dieser Nutzungen sichergestellt wird. Man brauche dieses nicht beschließen.

 

Herr Weber bittet, dass die Verwaltung zu den von Herrn Heckel gestellten Anträgen Stellung nimmt.

Frau Weise verdeutlicht, dass die Verwaltung auf ein Gleichgewicht zwischen touristischer Entwicklung und der Natur Wert lege und der Meinung sei, dass durch das große FFH-Gebiet innerhalb der Stadtgrenzen dieses Gleichgewicht gesichert sei. Die Stellungnahme beziehe sich lediglich auf bereits überplante und touristisch entwickelte Bereiche. Sie bittet das Gremium, dem Beschlussvorschlag, wie von der Verwaltung formuliert, zu folgen.

 

Herr Neubauer erklärt, dass der Landesentwicklungsplan eine Begrenzung der Baugebietsgrenzen vorsehe. Der Flächenverbrauch sei von 2010 bis 2014 von 39,5 m² auf 46,5 m² gestiegen, alleine für die A20 würden 480 ha versiegelt. Die Fraktion B‘90/GRÜNE spricht sich gegen die Erweiterung von Baugebietsgrenzen aus und wird den Beschlussvorschlag nicht mittragen.

 

Bürgervorsteher Sela lässt zunächst über die von Herrn Heckel gestellten Anträge abstimmen.

 

Antrag:

Die Stellungnahme zum Kapitel 3.5 ist zu streichen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 30 Enthaltungen: 1

 

Antrag:

Die Stellungnahme zum Kapitel 6.6.1 ist zu streichen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 30 Enthaltungen: 1

 

Der Vorsitzende stellt sodann den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage zur Abstimmung.

 

 

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Beschluss:  

Die Stadtverordnetenversammlung bittet die Verwaltung, die in der Anlage enthaltene Stellungnahme an die Landesplanungsbehörde zu geben.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 31 Nein-Stimmen: 6 Enthaltungen: 0

 

 

 

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