Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Kasten fasst den Sachverhalt zusammen und erklärt, dass die am 21.06.2018 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Neufassung der Geschäftsordnung hinsichtlich der postalischen Zusendung von Einladungen und Sitzungsunterlagen der Ausschüsse im Empfängerkreis um die Fraktionsvorsitzenden und Bürgervorsteherin oder Bürgervorsteher erweitert werden soll.
Der Vorsitzende verliest den verwaltungsseitigen Beschlussvorschlag.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: § 3 Absatz 5 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und Ausschüsse der Stadt Neustadt in Holstein wird wie folgt geändert: (5) Einladungen und Sitzungsunterlagen der Ausschüsse werden fristgerecht in Papierform lediglich an Ausschussmitglieder sowie an die Fraktionsvorsitzenden und die Bürgervorsteherin oder den Bürgervorsteher versandt, soweit diese nicht am papierlosen Sitzungsdienst teilnehmen. Allen anderen Stadtverordneten und bürgerlichen Mitgliedern sind die Inhalte fristgerecht in elektronischer Form im Ratsinformationssystem zur Verfügung zu stellen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |