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Auszug - Haushaltssatzung nebst -plan 2017  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 17
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 15.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1652/16-1 Haushaltssatzung nebst -plan 2017
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-901-11
  Bezüglich:
VO/1652/16
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte

Bericht:

Der Vorsitzende des Hauptausschusses Herr Holtfester berichtet anhand der Vorlage.

 

Bürgerbeteiligung:

Keine

 

Diskussion:

Herr Schmidt verliest seine Stellungnahme, die hier in ihren wesentlichen Inhalten wörtlich wiedergegeben wird:

 

Der Verwaltungshaushalt 2017 ist ausgeglichen. Und das ist gut so. Trotzdem ist weiterhin ein sorgsamer Umgang mit den Steuermitteln oberstes Kriterium. Traditionell betrifft ein Löwenanteil der Ausgaben die Personalkosten. In diesem Jahr überschreiten wir die stattliche Höhe von 10 Mio. EUR. Ein luxuriöses Investitionsprogramm können wir uns nicht leisten.

 

In bewährter Form investieren wir deshalb in unsere Schulen, Kindergärten und Spielplätze. Endlich wollen wir die angestrebten Veränderungen an der Skaterbahn realisieren. Ebenso zeigen die freiwilligen sozialen Leistungen - an denen unverändert nicht gekürzt werden darf - wo das tatsächliche Kapital unserer Stadt liegt.

 

Das sind unverkennbar die Zukunft unserer Kinder und das große ehrenamtliche Engagement der Neustädter Bürgerinnen und Bürger! Die Brandschutzvorgaben in den städtischen Gebäuden müssen berücksichtigt werden und das ist natürlich auch eine teure Tasse Tee. Darüber hinaus sind notwendige Investitionen, wie der Ausbau von Gemeindestraßen sowie die Sanierung maroder Straßen nicht zu vermeiden.

 

Die Haushaltsstelle 8800.9400 sieht vorsorglich einen Betrag von 2,8 Mio EUR für den „Sozialen Wohnungsbau“ vor. Der Bedarf an Sozialwohnungen wurde inzwischen nachvollziehbar ermittelt.

Ja, wir wollen, dass die Stadt Neustadt in Holstein den Neubau von Sozialwohnungen plant.

Anhand der Planungsergebnisse kann dann eine fundierte Entscheidung über die Durchführung des Vorhabens getroffen werden. Und genau das will die CDU-Fraktion. Wichtig ist dabei, dass für das Bauvorhaben ein Generalunternehmer beauftragt wird, der das Bauvorhaben zu einem Festpreis anbietet, damit wir nicht in ein Kostenrisiko laufen.

 

In der Gesamtbewertung des Haushaltes stelle ich fest: Die Stadt Neustadt in Holstein hat aufgrund guter Steuereinnahmen und Schlüsselzuweisungen kein Einnahmeproblem. Sorgen machen uns allerdings die Ausgaben, die im Wesentlichen gesetzlich feststehen oder nicht gekürzt werden können bzw. sollen.

 

Verschärft wird die Lage durch rund 7 Mio EUR neue Kredite.

Wir wollen hier heute eine Gesamtverschuldung von 24 Mio EUR beschließen. Das tut weh und schmerzt.

 

Schließlich sind die Zinsen zwar zurzeit sehr niedrig, aber die Tilgung muss bekanntlich trotzdem zu 100 % erwirtschaftet werden. Die Gewerbesteuereinnahmen bleiben glücklicherweise stabil.

Abschließend bedanke ich mich ausdrücklich im Namen der CDU-Fraktion bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung für die Vorbereitungen der Haushaltsberatungen.

 

Die Haushaltssatzung 2017 mit seinen sämtlichen Bestandteilen ist für die CDU-Fraktion zustimmungsfähig.“

 

Herr Schmidt beantragt im Namen der CDU-Fraktion die Streichung des Abs.2, der Seite 23 des Vorberichtes.

 

Herr Reichert bedankt sich bei der Verwaltung für die gute Ausarbeitung der Haushaltssatzung. Er geht kurz auf den Verwaltungshaushaltsansatz in Höhe von ca. 30 Mio. € ein. Die Gewerbesteuereinnahmen werden mit etwa 4,1 Mio. € niedriger angesetzt als im Vorjahr mit ca. 5,2 Mio. €. Die Stadt Neustadt in Holstein habe aufgrund ihrer Beliebtheit eine steigende Einwohnerzahl zu verzeichnen. Aufgrund des neuen Baugebietes sei die Einwohnerzahl auf rund 16.500 Einwohner gestiegen. Damit einher gehe die Einnahmensteigerung durch den Anteil an der Einkommensteuer, welche voraussichtlich auf 5,5 Mio. € steige. Wie in jedem Jahr bleibe die Summe der Zuschüsse an Vereine und Verbände konstant. In den Bereichen Kindergarten, Kinderkrippen und Schulsozialarbeit wurde das Finanzvolumen sogar ausgeweitet. Herr Reichert nimmt kurz Bezug auf die gestiegenen Personalausgaben. Insgesamt sehe er den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt als sehr positiv an. Er stellt dar, dass sich die Summe der Investitionen auf ca. 7,4 Mio. € belaufe. Darin enthalten sei u.a. ein neues Feuerwehrfahrzeug, welches für die Freiwillige Feuerwehr sehr wichtig sei. Auch der geplante Soziale Wohnungsbau schlage hier zu Buche. Es sei eine Kreditaufnahme in Höhe von knapp 7 Mio. € vorgesehen. Er macht deutlich, dass die Stadt die Tilgungssummen erwirtschaften müsse. Zusätzlich macht Herr Reichert deutlich, dass er den Antrag von Herrn Schmidt befürworte und die BGN-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen werde.

 

Herr Dr. Böckenhauer ist darüber erfreut, dass der Haushalt 2017 ausgeglichen ist. Er stellt fest, dass Neustadt in Holstein als Wohn- und Gewerbestandort attraktiv sei. Dies spiegele sich auch in den gestiegenen Gewerbe- und Einkommensteuereinnahmen wider. Um weiterhin einen solchen Anstieg verzeichnen zu können, müsse Neustadt in Holstein etwas dafür tun. Vorbildlich sei in Neustadt in Holstein die allgemeine Infrastruktur in Bezug auf Schulen, Kindertagesstätten, Ärzten und Krankenhäusern. Ein weiterer Standortfaktor sei die Premiumlage am Meer. Zukünftig müsse die Selbstverwaltung jedoch u.a. auf die Schuldenentwicklung achten und die Selbstverwaltung müsse Prioritäten setzen. Die Fraktion der Grünen werde ihre Prioritäten vor allem auf den sozialen Bereich wie Schulen und Kindertagesstätten legen. Zudem hebt er den politischen Konsens im Bereich des sozialen Wohnungsbaus hervor und ist erfreut über die möglichen Landesförderung hierzu. Des Weiteren macht Herr Dr. Böckenhauer deutlich, dass die Debatte bzgl. Naturschutz vs. Tourismus nicht zielführend gewesen sei. Aus Sicht der Fraktion der Grünen gebe es hier keinen Gegensatz. So habe Neustadt in Holstein mit dem FFH-Gebiet in Rettin ein touristisches Alleinstellungsmerkmal, welches entsprechend hervorgehoben und beworben werden könne. Er bedankt sich bei der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit. Die Fraktion der Grünen werde dem Haushalt zustimmen.

 

Herr Greve macht deutlich, dass die Kritik an der Finanzierung der Schulsozialarbeit ungerechtfertigt sei. Die finanzielle Ausgestaltung sei bis vor kurzem originäre Aufgabe der Kommune gewesen.

Weiterhin geht er auf die Rede von Herrn Schmidt ein und macht deutlich, dass ein ausgeglichener Verwaltungshaushalt ohne die Aufnahme eines Kredites eine primäre Forderung der Kameralistik sei.

Zudem geht er auf den Antrag der CDU-Fraktion ein und erklärt, dass die Streichung einer Formulierung aus dem Vorbericht keine Auswirkungen auf den Haushalt habe, da dieser keinen materiellen Gehalt besitze.

Herr Greve macht deutlich, dass die Stadt Neustadt in Holstein einen ausgeglichenen Haushalt aufgrund von Kreditaufnahmen i.H. von 7 Mio. € aufweise. Anschließend bezieht er sich auf die kreis- und landespolitischen Zielsetzungen inklusive deren Haushaltsplanungen.

Die Neustädter Selbstverwaltung werde entgegen des Struckschen Gesetzes heute einen unveränderten Haushalt beschließen. Er bedankt sich bei der Verwaltung für die gute Ausarbeitung der Haushaltssatzung nebst Plan 2017.

Weiterhin nimmt er Bezug auf die positive wirtschaftliche Lage, die EU-Zinspolitik und die niedrige Arbeitslosenquote. Er hebt positive und negative Faktoren der Landespolitik  und deren Folgen hervor und geht auf die aktuellen Zahlen des städtischen Haushaltes ein.

Die SPD-Fraktion werde dem Haushalt zustimmen.

Er habe sich die Stichworte: „Sperrvermerk, Fritz Kasten und Sozialer Wohnungsbau“ notiert. Dieser Vorfall habe bei der SPD-Fraktion zutiefst das politische Verhältnis zur CDU-Fraktion gestört. Er zitiert aus der „Mao-Bibel“.

 

Herr Cremer nimmt Bezug auf die Tabelle 1.3.1 (Seite 2) des Vorberichtes. Er stellt anhand der Schwankungen von den Jahren 2007 bis jetzt fest, dass die Gewerbesteuer sensibel zu behandeln sei. Zudem hinterfragt er, weshalb der Gewerbesteuerbetrag für das Jahr 2015 (Tabelle 1.3.1) ein anderer sei, als auf der Seite 3 des Vorberichtes erwähnt.

 

Frau Becker Barbarello erklärt, dass die Zahl in der Tabelle 1.3.1 versehentlich nicht aktualisiert wurde. Es handele sich bei dieser Zahl noch um einen Planwert aus einer der letzten Haushaltsbefassungen. Die korrekte Zahl sei auf der Seite 3 des Vorberichtes zu finden.

 

Herr Kasten bezieht sich auf das Gesagte von Herrn Greve. Er stellt dar, dass ein ausgeglichener Haushalt für die CDU-Fraktion bedeute, dass der Verwaltungshaushalt ohne die Aufnahme von Krediten ausgeglichen ist. Dass Investitionen durch Kredite finanziert werden, sei etwas anderes. Zudem macht er deutlich, dass die Kreis- und Landespolitik nichts in der Haushaltsrede zu suchen habe. Ebenfalls hätte sich Herr Greve die Eröffnung des Wahlkampfes sparen können. Desgleichen seien die Zitate aus der „Mao-Bibel“ unangemessen gewesen. Herr Kasten stellt klar, dass bzgl. des sozialen Wohnungsbaus eine Abstimmung des gesamten Gremiums herbeigeführt wurde. Auch wenn es politische Differenzen bzgl. dieser Thematik gegeben habe, so habe sich die Stadtverordnetenversammlung demokratisch für den sozialen Wohnungsbau ausgesprochen. Eine Projektion auf seine Person empfinde er als falsch.

 

Herr Greve ist der Auffassung, dass diese Thematik noch einmal angesprochen werden musste. Außerdem sei es ein historischer demokratischer Brauch, dass im Rahmen der Haushaltsberatung auch über übergreifende politische Themen gesprochen werde und eine Einschätzung der allgemeinpolitischen Lage vorgenommen werde. Um Wahlkampf handele es sich nicht.

 

Bürgervorsteher Sela macht deutlich, dass der Vorbericht in seinen Augen nicht Bestandteil der Haushaltssatzung sei. Die Stadtverordnetenversammlung beschließe das Zahlenwerk, welches sich dem Vorbericht anschließe.

 

Herr Kasten plädiert dafür, trotzdem über den Antrag abstimmen zu lassen.

 

Bürgervorsteher Sela lässt daraufhin über den Antrag der CDU-Fraktion abstimmen.

 

Beschluss:  

Der Abs. 2, der Seite 23 des Vorberichtes wird gestrichen.

 

Abstimmungsergebnis:

19 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 8 Enthaltungen

 

Daraufhin lässt Bürgervorsteher Sela über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

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Beschluss:  

Die Haushaltssatzung 2017 wird nebst Haushaltsplan, seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

30.316.700 €

 

in der Ausgabe auf

30.316.700 €

 

und

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

8.871.300 €

 

in der Ausgabe auf

8.871.300 €

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf

 

7.033.000 €

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

712.000 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

7.500.000 €

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

186,80

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuern

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

370 v.H.

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

370 v.H.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

Der Abs. 2, der Seite 23 des Vorberichtes ist zu streichen. 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

28 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

 

 

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