Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Haushalt 2017 ist ausgeglichen. Erläuterungen hierzu können dem Vorbericht entnommen werden. Die Festsetzungen in § 2 Nr. 2 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen und Nr. 4 Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen werden nach der Beratung des Entwurfs durch den Hauptausschuss nachgepflegt. Beschlussvorschlag:Die Haushaltssatzung 2017 wird nebst Haushaltsplan, seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine
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