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Vorlage - VO/1652/16  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung nebst -plan 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-901-11
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
16.11.2016 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung

Sachverhalt:

Der Haushalt 2017 ist ausgeglichen. Erläuterungen hierzu können dem Vorbericht entnommen werden. Die Festsetzungen in § 2 Nr. 2 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen und Nr. 4 Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen werden nach der Beratung des Entwurfs durch den Hauptausschuss nachgepflegt.


Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung 2017 wird nebst Haushaltsplan, seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

30.278.000 €

 

in der Ausgabe auf

30.278.000 €

 

und

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

8.647.000 €

 

in der Ausgabe auf

8.647.000 €

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf

 

7.033.000 €

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

? €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

7.500.000 €

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

später

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuern

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

370 v.H.

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

370 v.H.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: X

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle: Haushaltsplan

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

keine  

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Deckblatt, Satzung, vorläufiger Vorbericht (61 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Verwaltungshaushalt (240 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich SN 40 Personalausgaben (34 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich SN 40 Personalausgaben Zusammenstellung (9 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich SN 65 Geschäftsausgaben (23 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich SN 65 Geschäftsausgaben Zusammenstellung (7 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich Vermögenshaushalt (115 KB)      
Stammbaum:
VO/1652/16   Haushaltssatzung nebst -plan 2017   12 Finanz- und Grundstücksabteilung   Vorlage öffentlich
VO/1652/16-1   Haushaltssatzung nebst -plan 2017   12 Finanz- und Grundstücksabteilung   Vorlage öffentlich