Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:Gegenüber dem 1. Entwurf der Haushaltssatzung ist das Volumen
des Verwaltungshaushaltes um 38.700 €, das des Vermögenshaushaltes um224.300 €
gestiegen. Die Veränderungen können der nachstehenden Aufstellung entnommen werden.
Der Haushalt 2017 ist weiterhin ausgeglichen, dies gilt auch für die Finanzplanungsjahre. Dadurch sind der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, sowie die Verpflichtungsermächtigungen genehmigungsfrei. Gleiches gilt für den Höchstbetrag der Kassenkredite, da er 25 % der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes nicht überschreitet.
Beschlussvorschlag:Die Haushaltssatzung 2017 wird nebst Haushaltsplan, seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |