Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Auszug - "Vorbereitende Untersuchungen" nach § 141 BauGB und Beschluss über die förmlichen Festlegungen der Sanierungsgebiete "Hafenwestseite" und "Altstadt"
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Bericht:Bericht: Der Bau- und Planungsausschussvorsitzende Herr Weber trägt anhand der Vorlage vor. Bürgerbeteiligung: Keine Diskussion: Keine
Beschluss: - Das Ergebnis der „Vorbereitenden Untersuchungen“ gem. § 141 BauGB wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Die Gründe, welche die förmliche Festlegung der Sanierungsgebiete rechtfertigen, gehen aus den Vorbereitenden Untersuchungen hervor und werden i.S. der gebotenen Abwägung gem. § 136 Abs.4 Satz 3 BauGB gewürdigt.
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „ Hafenwestseite“ (umfassendes Verfahren) gem. § 142 BauGB gem. beiliegender Satzung „Sanierungsgebiet Hafenwestseite“.
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „ Altstadt“ (vereinfachtes Verfahren) gem. § 142 BauGB gem. beiliegender Satzung „Sanierungsgebiet Altstadt“.
- Die Frist zur Durchführung der Sanierung gem. §142 Abs.3 Satz3 BauGB wird für beide Sanierungsgebiete auf 10 Jahre festgelegt.
- Die Satzungen sind von der Bürgermeisterin auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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