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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
Gremium: Bau- und Planungsausschuss
Datum: Mi, 04.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:35 - 20:54 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule am Steinkamp
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Mitteilung der Verwaltung      
Ö 3  
7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 "Am Holm / An der Wiek" (ancora Hotel), hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1425/15  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

1. Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 (Am Holm / An der Wiek) und die Begründung werden in der Fassung, wie sie sich aus der anliegenden Abwägung ergibt, gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die erneute Auslegung zu benachrichtigen.

3. Es wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

4. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gem. § 4a Abs. 3 Satz BauGB auf zwei Wochen verkürzt.

   
    04.11.2015 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 3 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 (Am Holm / An der Wiek) und die Begründung werden in der Fassung, wie sie sich aus der anliegenden Abwägung ergibt, gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die erneute Auslegung zu benachrichtigen.

3. Es wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

4. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gem. § 4a Abs. 3 Satz BauGB auf zwei Wochen verkürzt.

4. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt.

 

Ergebnis: 9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltung – einstimmig angenommen

   
    05.11.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 (Am Holm / An der Wiek) und die Begründung werden in der Fassung, wie sie sich aus der anliegenden Abwägung ergibt, gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die erneute Auslegung zu benachrichtigen.

3. Es wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

4. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gem. § 4a Abs. 3 Satz BauGB auf zwei Wochen verkürzt.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ö 4  
Anfragen und Verschiedenes