Beschluss:
1. Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 (Am Holm / An der Wiek) und die Begründung werden in der Fassung, wie sie sich aus der anliegenden Abwägung ergibt, gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die erneute Auslegung zu benachrichtigen.
3. Es wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
4. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gem. § 4a Abs. 3 Satz BauGB auf zwei Wochen verkürzt.
4. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt.
Ergebnis: 9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltung – einstimmig angenommen