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Auszug - 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 "Am Holm / An der Wiek" (ancora Hotel), hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 04.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:35 - 20:54 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule am Steinkamp
Ort:
VO/1425/15 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 "Am Holm / An der Wiek" (ancora Hotel),
hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Herr Weber begrüßt die Gäste und leitet in das Thema ein.

 

Frau Weise erläutert die bisherigen Verfahrensschritte. Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss erfolgt erst jetzt, da zuvor, nach einer Absprache mit dem BUND und der UNB, eine 3-monatige Artenuntersuchung durchgeführt wurde, die dann in eine FFH-Verträglichkeitsprüfung eingeflossen ist. Nach dem Beschluss wird eine erneute Auslegung für die Dauer von zwei Wochen folgen.

 

Frau Teske stellt die Abwägung vor und erläutert die Begründung. Sie erklärt, dass alle temporären Festsetzungen aus dem Bebauungsplan entfallen und dafür in den Durchführungsvertrag aufgenommen werden.

 

Herr Meier-Schomburg stellt die Stellungnahmen zum artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und der FFH-Verträglichkeitsprüfung vor und erläutert inwieweit darauf eingegangen wurde.

 

Herr Vowe erkundigt sich, wieso für den Hotelstandort kein hydrogeologisches Gutachten erforderlich ist.

 

Herr Meier-Schomburg erläutert, dass das angrenzende FFH-Gebiet ein Niederungsgebiet ist, aber die Fläche des geplanten Hotelstandortes deutlich über dessen Niveau liegt. Zudem läge die Fließrichtung des Wassers von West nach Ost, also vom erhöhten Gelände abfallend in Richtung Ostsee und somit am geplanten Bauvorhaben vorbei.

 

Herr Vowe möchte zudem wissen, wie das Amphibiengewässer als Ausgleichsfläche mit Wasser versorgt wird.

 

Herr Meier-Schomburg sagt, dass dafür die vorhandene Topografie genutzt wird. Die Fläche läge in einer Senke und würde ausreichend mit Oberflächenwasser versorgt.

 

Herr Kasten möchte wissen, in welcher Form bisher eine Abwägung stattgefunden habe.

 

Frau Weise erläutert, dass sich die vorgetragene Abwägung auf die Auslegung bezöge. Nach dem folgenden Entwurfs- und Auslegungsbeschluss dürfen in der zweiten Auslegung nur zu den neuen Inhalten, die sich aus dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und der FFH-Verträglichkeitsprüfung ergeben, Stellungnahmen abgegeben werden. Deshalb erfolgt die Auslegung auch verkürzt innerhalb von zwei Wochen.

 

Herr Struck merkt an, das im zweiten Teil der Begründung auf Seite 25, vierte Zeile von oben die Formulierung „nicht in der Stadt“ missverständlich sei und eventuell durch „nicht in dieser Stadt“ ersetzt werden sollte.

 

Herr Weber verliest den geänderten Beschlussvorschlag.

 


Beschluss:

1. Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 (Am Holm / An der Wiek) und die Begründung werden in der Fassung, wie sie sich aus der anliegenden Abwägung ergibt, gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die erneute Auslegung zu benachrichtigen.

3. Es wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

4. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gem. § 4a Abs. 3 Satz BauGB auf zwei Wochen verkürzt.

4. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt.

 

Ergebnis: 9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltung – einstimmig angenommen