Die Stadt Neustadt in Holstein wird Bauherrin für 2 Mehrfamilienhäuser mit öffentlich gefördertem Wohnraum nach dem Kieler Modell.
Die Vorplanungen sind vom Bauamt zügig voranzutreiben und mit der Arbeitsgemeinschaft zeitgemäßes Bauen e.V abzustimmen, so dass von dieser der erforderliche Abschlussvermerk erteilt werden kann. Gleiches gilt für den Bedarfsnachweis.
Die Finanzierung der Maßnahme ist über einen Nachtragshaushalt sicher zu stellen.