Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Die Bürgermeisterin berichtet über den Sachverhalt und verweist auf die Vorbereitung, an der auch der Bürgervorsteher und der Hauptausschussvorsitzende beteiligt waren.
Bürgerbeteiligung: Keine
Diskussion: Herr Greve bemerkt, dass er die Nennung des § 34 Abs. 2 GO als Gesetzesgrundlage für die Geschäftsordnung des Hauptausschusses für fehlerhaft halte. Weiter bezweifelt er die Entscheidungskompetenz des Hauptausschusses und hält die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung für notwendig (§ 46 Abs. 12 S. 4 GO – Die Gemeindevertretung regelt durch die Geschäftsordnung die inneren Angelegenheiten der Ausschüsse...). Herr Greve bittet die Verwaltung dies zu prüfen.
Protollnotiz: Gem. § 46 Abs. 12 der Gemeindeordnung ist die Stadtverordnetenversammlung für die Beschlussfassung einer Geschäftsordnung zuständig. Die Beschlussfassung erfolgt entsprechend in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.04.2016.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: Die Neufassung der Geschäftsordnung des Hauptausschusses wird beschlossen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig
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