1. Das elektronische Meldeverfahren zur „Anmeldung zur ostseecard“ soll, unter Berücksichtigung einer Härtefallregelung, als verpflichtendes Verfahren für alle Unterkunftsgeber im Erhebungsgebiet eingeführt werden. Die Umstellung soll im Zuge der Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe zum 01.01.2027 erfolgen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die vollständige Umstellung sicherzustellen sowie die Unterkunftsgeber entsprechend zu informieren und zu unterstützen.