1. Die Umsetzung der Investitionsmaßnahmen
- Ersatzbau einer Seebrücke in Neustadt in Holstein
- Attraktivierung des Promenadenabschnitts mit Wasserrettungsstation im Strandbad in Neustadt in Holstein
- Ersatzbau einer Seebrücke in Pelzerhaken
erfolgt unter der Voraussetzung der Bewilligung der beantragten Fördermittel.
2. Die sich aus den Investitionen ergebenden finanziellen Auswirkungen sind in der Haushalts- und Finanzplanung zu berücksichtigen und fortzuschreiben.
3. Die Auflösung der Sonderposten aus Fördermitteln erfolgt entsprechend den haushaltsrechtlichen Vorgaben und wird nicht gebührenmindernd in die Kalkulation der Kur- und Tourismusabgabe einbezogen.