Der Sperrvermerk für die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) für den Ersatzbau einer Seebrücke in Pelzerhaken wird aufgehoben. Der Haushaltsrest des Jahres 2025 in Höhe von 91.537,36 €wird hierfür im Haushaltsjahr 2026 bereitgestellt. Der Sperrvermerk für die folgenden Leistungsphasen bleibt bestehen.
Zusätzlich werden im Haushaltsjahr 2026 53.500,00 € überplanmäßige Auszahlungen für die Leistungsphase 4 bereitgestellt. Die Finanzplanwerte der Folgejahre sind in dieser Höhe zu reduzieren.
09.06.2026 - Tourismusausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:
Der Sperrvermerk für die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) für den Ersatzbau einer Seebrücke in Pelzerhaken wird aufgehoben. Der Haushaltsrest des Jahres 2025 in Höhe von 91.537,36 €wird hierfür im Haushaltsjahr 2026 bereitgestellt. Der Sperrvermerk für die folgenden Leistungsphasen bleibt bestehen.
Zusätzlich werden im Haushaltsjahr 2026 53.500,00 € überplanmäßige Auszahlungen für die Leistungsphase 4 bereitgestellt. Die Finanzplanwerte der Folgejahre sind in dieser Höhe zu reduzieren.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8Nein-Stimmen: 1
25.06.2026 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Sperrvermerk für die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) für den Ersatzbau einer Seebrücke in Pelzerhaken wird aufgehoben. Der Haushaltsrest des Jahres 2025 in Höhe von 91.537,36 €wird hierfür im Haushaltsjahr 2026 bereitgestellt. Der Sperrvermerk für die folgenden Leistungsphasen bleibt bestehen.
Zusätzlich werden im Haushaltsjahr 2026 53.500,00 € überplanmäßige Auszahlungen für die Leistungsphase 4 bereitgestellt. Die Finanzplanwerte der Folgejahre sind in dieser Höhe zu reduzieren.