Der außerplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung für den Zuschuss für das 33. europäische folklore festival vom 21.07. - 29.07.2028 in Höhe von 95.000 € in 2026 wird zugestimmt. Die überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung wird gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GemHVO bis in das Haushaltsjahr 2028 übertragbar erklärt.
17.06.2026 - Hauptausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:
Der außerplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung für den Zuschuss für das 33. europäische folklore festival vom 21.07. - 29.07.2028in Höhe von 95.000 € in 2026 wird zugestimmt. Die überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung wirdgem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GemHVO bis in das Haushaltsjahr 2028 für übertragbar erklärt.