Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Zuschuss für das 33. europäische folklore festival vom 21.07. - 29.07.2028  

 
 
Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 17.06.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:38 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/3516/26 Zuschuss für das 33. europäische folklore festival vom 21.07. - 29.07.2028
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr AlbersAktenzeichen:11.70.01-1/2025-1/2026
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Schulz, Kaja

Herr Prieß führt zur Vorlage aus und betont, dass der Verein mit den turnusmäßigen Vorbereitungen frühzeitig in diesem Sommer beginnen müsse.

 

Auf Nachfrage von Herrn Gerthenrich erläutert der Vorstand des Vereins europäische Trachtenwochen an der Ostsee Neustadt in Holstein e.V. die gegenüber der Vorveranstaltung gestiegenen Ansätze der vorliegenden Kalkulation. Diese berücksichtigen neben den allgemeinen Kostensteigerungen auch Sicherheitsmargen. Bei der letzten Veranstaltung konnten beispielsweise noch Synergien mit anderen Festivals hinsichtlich der Reise- und Unterbringungskosten für die Gruppen genutzt werden; 2028 werde dieses nicht in dem Umfange der Fall sein. Die Kalkulation sei in der eingereichten Form auskömmlich und garantiere die bekannte Qualität des eff, wobei die Prämisse der Sparsamkeit gelte. Auch in 2025 konnten 30 TEUR an nichtbenötigten Mitteln zurückgegeben werden.

 

Frau Schulz erklärt auf Nachfrage von Herrn Thiele, dass Verpflichtungsermächtigungen nur im investiven Haushaltsbereich erfolgen können und die nicht investive Bezuschussung aus diesem Grunde als überplanmäßige Aufwendung nach Übertragung in das bzw. die Folgehaushaltsjahre jeweils ausgezahlt werde.

 


Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

Der außerplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung für den Zuschuss für das 33. europäische folklore festival vom 21.07. - 29.07.2028 in Höhe von 95.000 € in 2026 wird zugestimmt. Die überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung wird gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GemHVO bis in das Haushaltsjahr 2028 für übertragbar erklärt.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig dafür