am 22.05.2025 behandelt: 1. Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Neustadt in Holstein; hier: Themenfelder "Klimaschutz und Energie", "Ressourcenschutz und Klimafolgenanpassung", "Nachhaltige Mobilität" und "Wohnen und Quartiere"
am 22.05.2025 behandelt: Bebauungsplan Nr. 98 (für ein Gebiet zwischen Oldenburger Straße und
Lüneburger Straße - "Gewerbehof Lübscher Mühlenberg")
hier: Aufstellungsbeschluss
am 22.05.2025 behandelt: 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (für ein Gebiet zwischen
Oldenburger Straße und Lüneburger Straße - "Gewerbehof Lübscher
Mühlenberg")
hier: Aufstellungsbeschluss
Siehe beigefügter Antrag der BGN-Fraktion vom29.04.2025
05.06.2025 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Ö 16 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Paragraph 5 (13) der Gestaltungssatzung für die Altstadt von Neustadt in Holstein soll wie folgt angepasst werden:
§ 5 (13) „Technische Anlagen mit Ausnahme von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf Dächern und Fassaden sind ausschließlich in von öffentlichen Verkehrsräumen nicht einsehbaren Bereichen anzubringen. Pro Gebäude ist nur eine Rundfunk- und Fernsehempfangsanlage zulässig.“