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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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am 22.05.2025 behandelt: Einwohnerfragestunde |
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Ö 3 |
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am 22.05.2025 behandelt: Niederschrift der Sitzung vom 12.03.2025 |
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Ö 4 |
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am 22.05.2025 behandelt: Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 12.03.2025 |
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Ö 5 |
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am 22.05.2025 behandelt: Bericht über die Umsetzung von Beschlüssen |
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Ö 6 |
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am 22.05.2025 behandelt: Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 7 |
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am 22.05.2025 behandelt: 1. Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Neustadt in Holstein; hier: Themenfelder "Klimaschutz und Energie", "Ressourcenschutz und Klimafolgenanpassung", "Nachhaltige Mobilität" und "Wohnen und Quartiere" |
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Ö 8 |
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am 22.05.2025 behandelt: Ausbau der Straße Teufelsberg 2. BA
hier: Vorstellung des Entwurfs |
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Ö 9 |
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am 22.05.2025 behandelt: Bebauungsplan Nr. 98 (für ein Gebiet zwischen Oldenburger Straße und
Lüneburger Straße - "Gewerbehof Lübscher Mühlenberg")
hier: Aufstellungsbeschluss |
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Ö 10 |
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am 22.05.2025 behandelt: 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (für ein Gebiet zwischen
Oldenburger Straße und Lüneburger Straße - "Gewerbehof Lübscher
Mühlenberg")
hier: Aufstellungsbeschluss |
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Ö 11 |
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Bebauungsplan Nr. 99 (für ein Gebiet zwischen Dörpstede und Deepensoll)
hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel) |
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VO/3368/25 |
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Ö 12 |
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3. Änderung des Flächennutzungsplanes (für ein Gebiet zwischen Dörpstede und Deepensoll)
hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel) |
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VO/3367/25 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: 1. Zu dem bestehenden F-Plan aus 2020 wird die 3. Änderung aufgestellt, die für ein Gebiet zwischen Dörpstede und Deepensoll (siehe Geltungsbereich) folgende Änderungen der Planung vorsieht: Auf Teilen der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche sollen Sonderbauflächen dargestellt werden. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden. 5. Die entstehenden Fremdkosten für die Ausarbeitung des Bebauungsplans Nr. 99 sind vollständig zu ermitteln und anteilig (50 %) durch den Projektpartner der Stadt zu übernehmen. Der Bürgermeister wird beauftragt dies entsprechend vorzubereiten und vor Beginn der Planungen die erforderlichen Mittel in den (Nachtrags)Haushalt einzustellen. |
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05.06.2025 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss |
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Ö 12 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Zu dem bestehenden F-Plan aus 2020 wird die 3. Änderung aufgestellt, die für ein Gebiet zwischen Dörpstede und Deepensoll (siehe Geltungsbereich) folgende Änderungen der Planung vorsieht: Auf Teilen der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche sollen Sonderbauflächen dargestellt werden. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden. 5. Die entstehenden Fremdkosten für die Ausarbeitung des Bebauungsplans Nr. 99 sind vollständig zu ermitteln und anteilig (50 %) durch den Projektpartner der Stadt zu übernehmen. Der Bürgermeister wird beauftragt dies entsprechend vorzubereiten und vor Beginn der Planungen die erforderlichen Mittel in den (Nachtrags)Haushalt einzustellen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 4 Enthaltungen: 0
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26.06.2025 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein |
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Ö 20 - geändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Zu dem bestehenden F-Plan aus 2020 wird die 3. Änderung aufgestellt, die für ein Gebiet zwischen Mastkobener Weg und Deepensoll (siehe Geltungsbereich) folgende Änderungen der Planung vorsieht: Auf Teilen der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche sollen gemischte Bauflächen dargestellt werden. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden. 5. Die entstehenden Fremdkosten für die Ausarbeitung des Bebauungsplans Nr. 99 sind vollständig zu ermitteln und anteilig (50 %) durch den Projektpartner der Stadt zu übernehmen. Der Bürgermeister wird beauftragt dies entsprechend vorzubereiten und vor Beginn der Planungen die erforderlichen Mittel in den (Nachtrags)Haushalt einzustellen.
Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung): gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 35, davon anwesend: 31 Ja-Stimmen: 25 Nein-Stimmen: 6 Enthaltungen: 0 Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
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Ö 13 |
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Entwicklung der Fläche "Deepensoll" - Einstellung des Bauleitplanverfahrens (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel) |
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VO/3273/24 |
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Ö 14 |
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Anpassung der Erhaltungssatzung für die Altstadt (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel) |
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VO/3365/25 |
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Ö 15 |
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4. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 33 „Windmühlenberg / Spaltsberg“
hier: Satzungsbeschluss |
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VO/3360/25 |
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Ö 16 |
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Antrag der BGN-Fraktion: Umsetzung der Novellierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes aus Dezember 2021 |
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VO/3375/25 |
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Ö 17 |
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Antrag der BGN Fraktion: Prüfung der baulichen Maßnahmen der Hafenwestseite |
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VO/3376/25 |
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Ö 18 |
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Anfragen und Verschiedenes |
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Ö 18.1 |
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Veranlassung Hafenbrückensperrung und Hotel statt Hostel |
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Ö 18.2 |
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Planungsstand der Fläche des Bebauungsplanes Nr. 34, 1. Änderung, südlich der Straße „Am Binnenwasser“ |
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N 19 |
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(nichtöffentlich) |
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